Kritik an geplanter Unterkunft für Geflüchtete in Mindelheim
In Mindelheim möchte ein Investor eine Asylunterkunft bauen. Im Bauausschuss stößt das Vorhaben auf Kritik – aber nicht wegen der geplanten Nutzung.
Schon vor mehreren Jahren wollte ein Investor in der Kanzelwandstraße 13 im Mindelheimer Gewerbegebiet ein Büro- und Praxisgebäude errichten. Jetzt soll dort stattdessen ein Wohnheim für Geflüchtete entstehen. Die Mitglieder des Bauausschusses sehen das Vorhaben kritisch. Das liegt aber nicht an der geplanten jetzigen Nutzung, sondern einer etwaigen Nachnutzung.
Wie Bürgermeister Stephan Winter gleich zu Beginn betonte, soll sich durch das geplante Wohnheim für bis zu 131 Personen die Zahl an Geflüchteten, die in Mindelheim leben, nicht erhöhen. Stattdessen sei geplant, dass Asylsuchende aus anderen, teils sehr dicht belegten Unterkünften in das neue Gebäude umziehen. Auch die Geflüchteten, die bislang im Hochhaus am Unteren Mayenbadweg wohnen, das zugunsten einer Wohnbebauung abgerissen werden soll, könnten dort unterkommen.
Der Knackpunkt des geplanten Flüchtlingswohnheims sind die geplanten neun Parkplätze
Der L-förmige Gebäudekomplex soll an der Ecke Kanzelwandstraße/Tegelbergstraße auf vier Stockwerken Platz für 131 Betten in 37 Einzelunterkünften bieten und mit einem begrünten Flachdach versehen werden. Im Außengelände soll es einen Spielplatz geben, der aus Platzgründen etwas kleiner ausfällt als vorgeschrieben, sowie 80 Fahrrad- und neun Auto-Stellplätze. Und genau die sind der Knackpunkt.
Zwar bezweifelte keines der Bauausschussmitglieder, dass die neun Pkw-Stellplätze für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner ausreichen. Sollte das Gebäude in wenigen Jahren aber anders genutzt werden, etwa als das zunächst geplante Büro- und Praxisgebäude, müsste der Besitzer laut Stellplatzsatzung deutlich mehr Parkplätze nachweisen. Der ursprüngliche Plan hatte deshalb eine Tiefgarage mit 33 Stellplätzen vorgesehen, die im jetzigen Bauantrag aber nicht mehr enthalten ist. Winter und der Bauausschuss befürchten, dass das zu Problemen führen könnte.
Wohnen ist im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise und zeitlich befristet erlaubt
Denn wie der Bürgermeister hervorhob, handele es sich bei dem geplanten Wohnheim "nur um eine temporäre Angelegenheit". Wohnen ist laut dem Bebauungsplan im Gewerbegebiet nämlich nicht erlaubt. "Wir würden nicht mal eine Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet genehmigen", sagte Winter. Flüchtlingsunterkünfte können nach dem Baugesetzbuch jedoch noch bis 31. Dezember 2027 von dieser Festsetzung des Bebauungsplans befreit werden. Auch eine Verlängerung dieser Ausnahme ist möglich, liegt aber nicht in den Händen der Stadt, sondern ist Sache des Gesetzgebers. Darauf und auf den im Falle einer Umnutzung höheren Stellplatzschlüssel sei der Bauwerber auch bereits hingewiesen worden, so der Bürgermeister.
Möchte der Investor das Gebäude in wenigen Jahren anderweitig nutzen, braucht er dafür die Genehmigung der Stadt. "Entweder können die erforderlichen Stellplätze dann geschaffen werden, oder es geht nicht", sagte Winter. "Das wird eine künftige Nutzung nicht einfacher machen."
Die Flüchtlingsunterkunft soll das geplante Parkhaus der Firma Grob nicht verhindern
Während Ursula Kiefersauer (Bürgergemeinschaft) das gelassen sah – der Investor wisse sicher, wie er geplant habe und müsse dann damit zurechtkommen – konnte Peter Miller (ÖDP) angesichts der ungewissen Nachnutzung nur den Kopf schütteln: "Ich versteh' das nicht", sagte er. Wenn der Investor das Gebäude später nicht weiter nutzen könne, sei der Bau doch nicht nachhaltig. "Oder spekuliert er darauf, dass es dann schon irgendwie gehen wird?"
Diese Frage konnte Winter freilich nicht beantworten. "Ich verstehe diesen Einwand und die Sorgen", sagte er. Bei der Beurteilung des Bauantrags dürften sie jedoch keine Rolle spielen, denn dieser sei unabhängig von einer etwaigen späteren Nutzung nach den Vorschriften zu behandeln, die für das jetzige Vorhaben gelten. "Und danach ist der Bauantrag zulässig", so Winter.
Die Ausschussmitglieder stimmten deshalb zwar zähneknirschend, aber geschlossen zu. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Das gemeindliche Einvernehmen wird demnach nur erteilt, wenn durch die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft der Bau und Betrieb eines geplanten Parkhauses der Firma Grob auf dem Nachbargrundstück nicht aus immissionsschutzrechtlichen Gründen erschwert oder verhindert wird.
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