
Überraschender Nachschlag im Türkheimer Steuerskandal

Plus Das Finanzamt wollte nicht bezahlte Gewerbesteuern einfordern. Das war rechtswidrig, so der Bundesfinanzhof. Bekommen die Unternehmen das Geld vom Finanzamt zurück?

Während in Türkheim alle davon ausgingen, dass das Thema Steuerskandal endgültig erledigt ist, beschäftigte sich das oberste deutsche Steuergericht damit – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Der 4. Senat des Bundesfinanzhofs hat nun ein Urteil gefällt, das einem nachträglichen juristischen Paukenschlag gleichkommt: Die vom Finanzamt Mindelheim eingelegte Revision wurde als „unbegründet“ zurück gewiesen.
Rechtsanwalt: "Trick" des Finanzamtes Mindelheim war rechtswidrig
Damit habe der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Steuerbürger entschieden, freut sich Ulrich Lübbing, Fachanwalt für Steuerrecht (Kaufbeuren). Seine Einschätzung: „Der ,Trick’ des Finanzamts Mindelheim war rechtswidrig, weil es für eine solche Kompensation in dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall keine Rechtsgrundlage gab.“
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