Während in Türkheim alle davon ausgingen, dass das Thema Steuerskandal endgültig erledigt ist, beschäftigte sich das oberste deutsche Steuergericht damit – weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. Der 4. Senat des Bundesfinanzhofs hat nun ein Urteil gefällt, das einem nachträglichen juristischen Paukenschlag gleichkommt: Die vom Finanzamt Mindelheim eingelegte Revision wurde als „unbegründet“ zurück gewiesen.
Türkheim