
Viele Unterallgäuer haben ihren alten Führerschein nicht abgegeben

Bis 19. Januar hatten die Jahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, ihren alten Führerschein umzutauschen. Wie viele Anträge eingereicht wurden und ob es wieder eine Kulanzzeit gibt.
Die nächste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen ist am Donnerstag, 19. Januar, abgelaufen. Waren im Vorjahr zu Beginn die Jahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe, so traf es nun die Jahrgänge 1959 bis 1964. Entsprechend groß war der Ansturm in den Führerscheinstellen in Memmingen und im Unterallgäu in den vergangenen Tagen. Wir haben bei den Behörden nachgefragt, wie viele Anträge gestellt wurden und was droht, wenn Besitzer eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins die Frist versäumt haben.
Warum müssen die Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Wie viele Anträge der Jahrgänge 1959 bis 1964 sind bisher eingegangen?
In Memmingen waren es bis Freitag 439 Anträge. Für das Unterallgäu verweist die Leiterin der Führerscheinstelle Rita Helms auf viele offene Anträge, die noch nicht abgeschlossen seien und „daher in unserem Programm nicht statistisch ausgewertet werden können“.
Wie viele Anträge müssten es eigentlich insgesamt sein?
Dazu gibt es sowohl in Memmingen als auch im Unterallgäu keine Statistik. Rita Helms erklärt das so: „Wenn Menschen weg- oder ins Unterallgäu ziehen, melden sie sich zwar bei den Einwohnermeldeämtern um. Die Führerscheinstelle bekommt das aber erst mit, wenn der Führerschein aus einem anderen Grund umgeschrieben oder umgetauscht werden muss.“ Der Umtausch erfolgt bei der für den aktuellen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Die Stadt Memmingen verweist zudem darauf, dass eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Personen bereits in den vergangenen Jahren ohne entsprechende Verpflichtung, sondern aus reinen Praktikabilitätsgründen ihren Papierführerschein gegen einen Kartenführerschein getauscht haben.
Wie sieht es bei den Jahrgängen 1953 bis 1958 aus, die ihren Führerschein eigentlich im vergangenen Jahr umtauschen mussten?
Rund 500 Personen, die darunter fallen, haben bei der Stadt ihren Führerschein umgetauscht. Insgesamt seien für diese Jahrgänge etwa 2600 Führerscheine ausgestellt worden. Die Stadt geht daher davon aus, dass wohl nicht alle Personen ihrer Umtauschpflicht nachkommen werden. Im Unterallgäu waren es etwa 15.000.
Gibt es wieder eine Kulanzzeit, wenn man die Frist verpasst?
Nein, der Gesetzgeber hat die Kulanzzeit nur beim Start des Pflichtumtauschs zum 19. Januar 2022 eingeräumt. Wer von der Polizei erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.
Wie läuft der Umtausch des Führerscheins generell ab?
Bei Personen, die bereits bei der Ersterteilung eines Führerscheins im Unterallgäu gewohnt haben, genügt ein persönlicher Antrag bei der Führerscheinstelle am Landratsamt. Mitzubringen sind Ausweis, aktueller Führerschein und ein biometrisches Passbild. Alle anderen benötigen zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, die alle wesentlichen Fahrerlaubnisdaten enthält. Diese Abschrift kann die städtische Führerscheinstelle oder der Umtauschwillige selbst anfordern. Im Unterallgäu kann der Antrag über die Gemeinde oder direkt im Landratsamt (nach Terminvereinbarung) abgegeben werden.
Muss ich den neuen Führerschein abholen und wie hoch sind die Kosten?
Der neue Kartenführerschein wird im Unterallgäu nach rund vier Wochen direkt an den Antragsteller zugesandt. Die Gebühr beträgt 30,30 Euro.
Wann wäre der ideale Umtausch-Zeitpunkt für die nächsten Jahrgänge (1965 bis 1970)?
Empfohlen wird, den Antrag drei bis vier Monate vor Fristende zu stellen, in diesem Fall also im Herbst. Für das Unterallgäu wäre laut Rita Helms der ideale Umtauschzeitpunkt im Sommer.
Muss ich meinen Führerschein auch umtauschen, wenn ich bereits einen im Scheckkartenformat habe?
Ja. In diesem Fall läuft eine erste Frist am 19. Januar 2026 ab. Zu Beginn sind die Jahrgänge 1999 bis 2001 an der Reihe.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.