Mindestens einen Schuss soll ein damals 50 Jahre alten Mann aus einer Druckluftpistole abgegeben haben – aus gerade einmal 50 Zentimetern Entfernung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen unerlaubtem Besitz von Munition gegen den Mann erhoben. Das teilte Erster Staatsanwaltschaft Heimer Römhild auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Ulm