Die Wächter der Wahlzettel im Landkreis Neu-Ulm
Plus Sie wurden ausgewählt, um die Stimmzettel auszuzählen. Welche Aufgaben Wahlhelfer haben, ob sie Geld dafür bekommen und was geschieht, wenn sie am 15. März nicht erscheinen.
Für die meisten Bürger endet die eigene Beteiligung an der Kommunalwahl am 15. März an der Urne – wenn sie ihre Wahlscheine nicht schon per Briefwahl eingesandt haben. Doch für Hunderte Bürger aus dem Landkreis ist es damit nicht getan, denn sie wurden als Wahlhelfer berufen und müssen die Stimmzettel auswerten. Und für manch einen flatterte die Berufung eher unverhofft in den Briefkasten. Doch wie werden Wahlhelfer ausgesucht und wie freiwillig ist das Ehrenamt eigentlich?
Kommunalwahl in Bayern: Jeder Wahlberechtigte kann berufen werden
Das Wahlhelferamt ist ein Ehrenamt, allerdings bedeutet ehrenamtlich in diesem Zusammenhang nicht gleichzeitig freiwillig. Hans-Peter Maier ist Wahlsachbearbeiter im Landratsamt Neu-Ulm und erklärt, warum: „Jeder Wahlberechtigte kann grundsätzlich dazu berufen werden, Wahlhelfer zu sein.“ Alle wahlberechtigten Personen (in der Stadt Neu-Ulm etwa 44000 Bürger) sind zur Übernahme des Ehrenamts verpflichtet. In der Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern steht, dass Freiwillige bevorzugt ausgewählt werden sollen. Laut dem bayerischen Innenministerium sind vor allem Beamte aus dem öffentlichen Dienst dazu verpflichtet, bei der Wahl zu helfen. Sollten sich keine Freiwilligen melden, kann die Stadt Bürger berufen, indem beispielsweise Namen aus dem Telefonbuch herausgesucht werden und geprüft wird, ob es sich dabei um wahlberechtigte Bürger handelt.
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