Weil im am Landgericht laufenden Vergewaltigungsprozess Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers aufkamen, wird die Beweisaufnahme der ersten Großen Strafkammer fortgesetzt. Die Richter kamen einem Antrag der Verteidigerin nach und laden einen psychiatrischen Sachverständigen zum weiteren Verfahren. Er soll die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Verlobten des heutigen Angeklagten prüfen und bewerten, ob sich die Frau die ganzen Vorfälle ausgedacht haben könnte.
Ulm