Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Ulm: Heizstrahler erlaubt, Zelte verboten: Was Ulmer Wirte durch den Winter bringen soll

Ulm

Heizstrahler erlaubt, Zelte verboten: Was Ulmer Wirte durch den Winter bringen soll

    • |
    Nur elektrisch betriebene Heizstrahler sind erlaubt.
    Nur elektrisch betriebene Heizstrahler sind erlaubt. Foto: Gero Breloer/dpa (Symbolfoto)

    Künftig wird der Einsatz von Infrarotheizstrahlern in der Ulmer Gastronomie erlaubt sein, auch die Genehmigung zur Außenbewirtschaftung wird pauschal verlängert. Das ist das Ergebnis des vierten Runden Tisches, zu dem Oberbürgermeister Gunter Czisch in dieser Woche Gastronomen und Hoteliers, Vertreter des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Gemeinderatsfraktionen eingeladen hatte. Bei dem Treffen, das dieses Mal in den Räumen der Industrie- und Handelskammer an der Olgastraße stattfand, waren auch die IHK, die Ulm/Neu-Ulm Touristik (UNT) und der Gewerbeverein Ulmer City vertreten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden