Müllentsorgung in Zeiten von Corona
Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert Personen in Quarantäne
Nach den Hinweisen des Bundesumweltministeriums und des Robert-Koch-Instituts sollen in privaten Haushalten, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von Corona in häuslicher Quarantäne leben, neben Restmüll ausnahmsweise auch Verpackungsabfälle (Gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt werden. Diese Abfälle sind in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu geben. Einzelgegenstände wie beispielsweise Taschentücher dürfen nicht lose in die Abfalltonnen geworfen werden.
Die Abfallsäcke müssen durch Verknoten oder Zubinden verschlossen werden. Spitze und scharfe Gegenstände sind immer in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnisse zu verpacken. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nach Krankheitsende und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Für alle anderen privaten Haushalte, in denen keine infizierten Personen oder Verdachtsfälle leben, gilt weiterhin das Gebot der Abfalltrennung. Man soll bei der Entsorgung von Kartonagen außerdem beachten, dass diese zerkleinert werden, bevor sie in die Papier-Depotcontainer gesteckt werden. Ansonsten kann ein sperriger Karton den gesamten Container blockieren. Das Abstellen von Kartonagen oder anderen Abfällen neben dem Container ist eine Ordnungswidrigkeit und sollte unterlassen werden.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb im Landkreis Neu-Ulm bittet darum, Abfälle zu vermeiden und die vorhandenen getrennten Abfallerfassungssysteme zu nutzen. Für die Öffnungszeiten des Müllheizkraftwerks und des Entsorgungs- und Wertstoffzentrums (EWW) in Weißenhorn gibt es bis auf Weiteres Einschränkungen für die direkte Anlieferung von privaten Abfällen. Für dringende Notfälle bei der Entsorgung privaten Sperrmülls ist das EWW von Montag bis Freitag von 13 bis 15.30 Uhr mit Anmeldung unter 07309/8781204 unter Nennung des Notfalls geöffnet. (az)
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