Seit Jahrzehnten wird aufgrund der angespannten Parkplatzsituation in Wohngebieten das halbseitige Gehwegparken von den Ordnungshütern toleriert. Das hat in Ulm nun bald ein Ende. Nun wurde nämlich eine Petition im Landtag zum Thema „Parken auf Geh- und Radwegen“ vom Petitionsausschuss entschieden. Dieser urteilt, dass eine Duldung rechtswidrigen Parkens auf Gehwegen der Straßenverkehrsordnung widerspricht und keine Rechtfertigung im Gewohnheitsrecht findet.
Ulm