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Kreis Neu-Ulm: Was passierte mit dem Riesen-Wels?

Kreis Neu-Ulm

Was passierte mit dem Riesen-Wels?

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    In Schwaben ist es explizit verboten, einen Wels zu fangen und ihn danach wieder zurück in den See zu setzen.
    In Schwaben ist es explizit verboten, einen Wels zu fangen und ihn danach wieder zurück in den See zu setzen. Foto: Bernd Wüstneck/dpa (Symbolbild)

    Nachdem ein Angler vor Kurzem einen 2,53 Meter langen Wels aus einem Baggersee bei der Autobahn bei Elchingen gezogen hat, bleibt die Frage offen, ob das Tier wieder zurück in den See geworfen wurde. Der Angler wollte unserer Redaktion kein Interview zum spektakulären Fang geben. Klar ist indes aber: Sollte der Wels wieder im Baggersee gelandet sein, wäre das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – und das kann durchaus teuer werden, wenn es einem nachgewiesen werden kann. „Das kann durchaus 5000 Euro kosten“, sagt Roland Paravicini von der Fischereifachberatung im Bezirk Schwaben und verweist auf jüngere Gerichtsurteile.

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