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Justiz
04.04.2019

Lebenslang für „Blutrache-Mord“

Eine der Ermittlungsakten im Ulmer Gerichtssaal.
Foto: Stefan Puchner/dpa

Aus Furcht vor gnadenlosen Mördern floh ein junger Albaner nach Deutschland. Doch selbst dort war er nicht sicher. Über die tödlichen Hammerschläge auf das Opfer wurde jetzt nach einem Jahr Verhandlungen geurteilt

Nach knapp einem Jahr intensiver Beweisaufnahme ist am Mittwoch im Blutracheprozess das Urteil gesprochen worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat einen 37-jährigen Deutschen mit albanischen Wurzeln wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen einen ihm unbekannten 19-jährigen Albaner im April 2017, unter dem Vorwand eines Drogengeschäfts, an einen verschwiegenen Anglersee bei Erbach gelockt und mit acht Hammerschlägen getötet haben.

Das Opfer enstammt einer Familie, an der die albanische Blutrache „Kanun“ seit einigen Jahren vollzogen wird und mittlerweile alle männlichen Mitglieder der Familie, die älter als 18 Jahre sind, ausgelöscht wurden. Diesen Mammutprozess hätte es nicht gegeben, wenn nicht am 19. November 2000 ein Onkel des Erbacher Tatopfers in der nordalbanischen Stadt Erbasan auf offener Straße einen Angehörigen der offensichtlich verfeindeten Familie des Täters erschossen hätte. Der sitzt derzeit seine 25-jährige albanische Haft ab und trat im Verlauf des Ulmer Prozesses in einem Gerichtssaal in Tirana in den Zeugenstand und belastete über Video den in Ulm Angeklagten schwer. Warum diese Ermordung damals stattfand, ist nicht bekannt. Jedenfalls löste diese Bluttat eine Folge von Rachemorden aus, bei der mittlerweile alle männlichen Mitglieder der Familie M. über 18 Jahren ausgelöscht wurden.

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