Kommando zurück: Das Landratsamt wird nun doch keine konkrete Liste mit sämtlichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen veröffentlichen, an denen eine Gesichtsmaske zu tragen ist. Zwar waren in den vergangenen Tagen die Kommunen des Kreises abgefragt worden, wo eine solche Mund-Nasen-Bedeckung nötig wäre, doch am gestrigen Mittwoch verkündete die Kreisverwaltung sinngemäß: So sehr ins Detail müsse man gar nicht gehen, denn die Vorschriften, die seit Samstag gelten, seien ausreichend.
Landkreis Neu-Ulm