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Urteil: Memelstraße: Gericht weist Klagen ab

Urteil

Memelstraße: Gericht weist Klagen ab

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    Dieses Haus soll in der Memelstraße 15 gebaut werden.
    Dieses Haus soll in der Memelstraße 15 gebaut werden.

    Die zwei Hauseigentümer in der Memelstraße, die gegen ein geplantes Mehrfamilienhaus geklagt haben, sind vor Gericht gescheitert. Das Augsburger Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. „Die Rechte der Nachbarn werden durch das Bauvorhaben nicht verletzt“, erklärte gestern Richter Hans-Dieter Laser auf Nachfrage. Sowohl die Höhe als auch die Fläche des geplanten Hauses sei für die Nachbarn zumutbar. Die von den Klägern ins Feld geführte Grundwasserproblematik – sie befürchteten, die Tiefgarage des Neubaus könnte bei Hochwasser dazu führen, dass bei den Nachbarn noch mehr Grundwasser in den Keller gedrückt werde – sei von einem Vertreter des Wasserwirtschaftsamts entkräftet worden.

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