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  3. Neu-Ulm: Debatte über Straßenausbau-Beiträge in Neu-Ulm

Neu-Ulm
17.11.2017

Debatte über Straßenausbau-Beiträge in Neu-Ulm

Wenn Straßen und Wege erneuert oder verbessert werden, können Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erheben. In Neu-Ulm standen nun wiederkehrende Beiträge in der Diskussion.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Statt horrende Einmalzahlungen von Anwohnern könnte die Stadt Neu-Ulm auch wiederkehrende Beiträge von allen Bürgern erheben. Doch die Verwaltung rät davon ab.

Wenn die Straße vor der eigenen Haustür erneuert werden soll, schwant Anwohnern häufig nichts Gutes. Spätestens, wenn der Bescheid zum Straßenausbaubeitrag im Briefkasten landet, ist der Ärger da. Denn teilweise müssen Hausbesitzer fünfstellige Summen bezahlen, wie Neu-Ulms Stadtkämmerer Berthold Stier bei der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses einräumte – je nach Grundstücksgröße, der Zahl der Vollgeschosse und der Frage, ob ein Gewerbezuschlag anfällt oder nicht. Auch Privatleute müssen oft so tief in die Tasche greifen, dass ihr Erspartes draufgeht. Deshalb wird über die Beiträge heftig diskutiert. Eine Alternative zu den einmaligen Zahlungen könnten wiederkehrende Beiträge sein. Der Grundgedanke dabei: Da alle das Straßensystem nutzen und auf dieses angewiesen sind, sollen auch alle dafür zahlen. Dafür wird der einzelne Bürger nicht mit so hohen Summen belastet wie bei der bisherigen Regelung. Seit Kurzem dürfen auch Kommunen in Bayern solche wiederkehrenden Beiträge einführen. Sie müssten dazu ihre Satzung entsprechend ändern. In Neu-Ulm hat die Stadtverwaltung diese Möglichkeit jetzt geprüft. Kämmerer Stier und Oberbürgermeister Gerold Noerenberg raten dringend von einer Änderung ab.

„Das hört sich ganz toll an, ist aber nicht so toll“, sagte Berthold Stier in der Sitzung des Finanzausschusses. Nach der neuen Rechtsprechung müssten Städte wie Neu-Ulm für die wiederkehrenden Beiträge in mehrere Abrechnungsgebiete aufgeteilt werden. In Neu-Ulm wären dies 24. In jedem Gebiet würden unterschiedlich hohe Beiträge erhoben. Bürger, die bereits einen Einmalbeitrag zahlen mussten, wären trotz Übergangsregelungen schlechter gestellt. Außerdem würde ein höherer Anteil als wiederkehrender Beitrag auf die Bürger umgelegt als bisher. Das liegt daran, dass der Gemeindeanteil sich aus der Relation von Anlieger- und Durchgangsverkehr ergibt. Dabei wäre dann das gesamte Abrechnungsgebiet maßgebend und nicht wie bei Einmalbeiträgen die jeweilige Straße. So steigt der Anteil des Anliegerverkehrs, und das bedeutet, dass die Bürger stärker zur Kasse gebeten werden. In einem Rechenbeispiel für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Finningen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Bürger insgesamt 200000 Euro mehr bezahlen müssten als mit Einmalbeiträgen.

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