"Nuxit"-Gegner wollen vor Gericht ziehen
Einige Neu-Ulmer sind gegen den geplanten Austritt der Stadt aus dem eigenen Landkreis. Sie wollen vor dem Verwaltungsgericht einen Bürgerentscheid durchsetzen.
Im Streit um den Austritt der Stadt Neu-Ulm aus dem gleichnamigen Landkreis wird die Frage eines Bürgerentscheids möglicherweise vom Verwaltungsgericht geklärt. Zwar hat die Initiative gegen den Kreisaustritt mehr als 3.000 Unterschriften dafür gesammelt, was im Grunde ausreichen würde, doch zwei Rechtsanwaltskanzleien kommen in Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Begehren wegen etlicher Mängel unzulässig sei.
Durch den "Nuxit" würde die Stadt zusätzliche Rechte erhalten
"Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung hat die Stadt weder politisch noch rechtlich einen Handlungsspielraum", heißt es in einer Erklärung der Verwaltung. Der Stadtrat wird sich an diesem Mittwoch mit dem Bürgerbegehren befassen. Es wird erwartet, dass der Rat das Begehren entsprechend für unzulässig erklärt, zumal die große Mehrheit der Stadträte bisher ohnehin für einen Kreisaustritt gestimmt hat. Die Bürgerinitiative will dann voraussichtlich klagen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.