Regeln in Holderstraße
Die Strecke wird laut Anwohnern als Schleichweg genutzt. Was die Stadt Senden sagt
Anwohner der Holderstraße in Aufheim beschweren sich schon lange, dass deren Verlängerung von Autofahrern als Schleichweg genutzt wird – verbotenerweise. Denn die Strecke darf nur befahren werden, um zum Wertstoffhof oder Waldfriedhof zu kommen. Doch viele Bürger kürzen dort ab und fahren nach Aussagen der Anwohner meist zu schnell. Erlaubt sind 60 Kilometer pro Stunde.
Nun hat sich auch die Stadt Senden zu Wort gemeldet, da offenbar weiterhin Unklarheit über die Regeln in der Holderstraße herrscht. Die Verlängerung sei nur für Besucher des Waldfriedhofes und die Anfahrt zum Recyclinghof freigegeben. Über die Holderstraße abzukürzen, um von Aufheim nach Hittistetten zu gelangen, sei nicht gestattet. Dies könne mit einem Bußgeld geahndet werden, teilt die Verwaltung mit. Der auf der Holderstraße aufgebrachte Seitenstreifen kann von Fußgängern und Radfahrern gleichermaßen genutzt werden und darf von Fahrzeugen nicht überfahren werden. Da die Restbreite abzüglich des Seitenstreifens überall mindestens viereinhalb Meter beträgt, stelle dies auch bei Gegenverkehr kein Problem dar. (cao)
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