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Prozess: Todesdrohungen am Telefon

Prozess

Todesdrohungen am Telefon

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    Todesdrohungen am Telefon
    Todesdrohungen am Telefon

    Räuberische Erpressungen, zumal wenn sie mit Todesdrohungen einhergehen, werden nach deutschem Strafrecht in der Regel mit hohen Freiheitsstrafen ohne Bewährung geahndet. Im Fall eines 23-jährigen Mannes machte das Schöffengericht Ulm aber eine Ausnahme und ließ Milde walten. Der Täter war ebenso geistig behindert wie sein Opfer. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

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