Die Corona-Inzidenz steigt auch im Alb-Donau-Kreis weiter an. Ab Montag, 19. April, 0 Uhr, gilt daher eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Dann darf man sich im Alb-Donau-Kreis nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten.
Ulm