Ulm: Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab 25. Januar in Ulm
Ulm
Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab 25. Januar in Ulm
Medizinische Masken sind jetzt auch auf baden-württembergischer Seite in Ulm Pflicht, in Bus und Bahn, beim Einkauf und in Gottesdiensten. Ein Überblick.
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FFP2-Masken schreibt das Land Baden-Württemberg ab dem 25. Januar für einige Bereiche des öffentlichen Lebens vor.Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)
Ein wichtiger Hinweis für alle, die im Grenzgebiet zwischen Bayern und Baden-Württemberg, zwischen Neu-Ulm und Ulm unterwegs sind: Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst.