
Hortet die IHK Geld? Ulmer Unternehmer verklagt Handelskammer

Plus Ein Unternehmer aus Ulm will seinen Mitgliedsbeitrag nicht zahlen. Sein Vorwurf: Die Kammer gehe nicht sorgsam mit Geldern um. Und was sagt die IHK dazu?
Der Unternehmer Jürgen Springer zieht gegen die IHK Ulm zu Felde. Am Mittwoch treffen sich die Parteien zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Streitpunkt: Der Mitgliedsbeitrag, den der Chef des IT-Unternehmens Rubinion (in Ulm-Einsingen) an die IHK überweisen muss. Erst jüngst hatte er Erfolg in einem ähnlichen Verfahren, das er gegen die Ulmer Handwerkskammer gewann.
Die Ulmer IHK mit ihren 38.000 Mitgliedern in Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und im Kreis Biberach wird auch nach dem Urteil am kommenden Mittwoch noch stehen, egal, wie dieses ausgeht. Jürgen Springers Ziel aber ist es, die Institution zumindest ein wenig ins Wanken zu bringen; wenn er es schon nicht schafft, die verpflichtende Mitgliedschaft von Unternehmen in Kammern wie der IHK zu kippen.
Jürgen Springer will die Ulmer IHK wenigstens ärgern
Das ist ihm der größte Dorn im Auge, die „Zwangsmitgliedschaft“, wie er es im Gespräch mit der Redaktion nennt. Doch deren Legitimation ist gerichtlich zementiert. Deshalb will er, so scheint es, die Ulmer IHK am Mittwoch wenigstens ärgern. Oder wird sogar noch mehr daraus?
Darauf scheint Springer immerhin zu spekulieren. Formal geht es vor dem Verwaltungsgericht um den IHK-Gebührenbescheid, der Springer, dem Rubinion-Geschäftsführer, fürs Jahr 2016 auf den Schreibtisch flatterte und gegen den er Einspruch erhoben hat. So wie gegen alle Beitragsbescheide, die er in den vergangenen Jahren für seine insgesamt vier Firmen von der IHK bekommen hat.
Springer argumentiert: Er sehe es nicht ein, die Beiträge zu bezahlen. Seit 20 Jahren sei er IHK-Mitglied, der Nutzen dieser „Partnerschaft“ für ihn als Unternehmer (Rubinion hat 25 Mitglieder) liege bei „Null Komma Null Null Null“. Springer fragt sich: Warum für etwas bezahlen, was ich nicht bestellt habe?
Streitwert sind 1400 Euro, aber es geht um etwas anderes
Um den Streitwert des Beitragsbescheids in Höhe von 1400 Euro geht es Springer am Mittwoch im Grunde gar nicht. Er erhofft sich etwas anderes: dass das Gericht die IHK im Zuge der Verhandlung zwingt, „die Hosen“ runter zu lassen. Aus Springers Sicht mache sich die IHK nämlich angreifbar wegen ihres grundsätzlichen Umgangs mit den Beiträgen, die sie kassiert.
Sein Kernvorwurf: Die IHK horte das Geld der Mitglieder, bilde hohe Rücklagen, um diese dann beispielsweise für irgendwelche „Prunkbauten“ in „1A-Lagen“ auszugeben. Konkrete Beispiele konnte er im Fall der IHK Ulm allerdings nicht nennen.
Springer will die IHK nun zumindest aber dazu zwingen, klar darzulegen, dass sie keinen Cent ihrer Mitglieder verschwendet. Er bezweifelt dies. Und die Ulmer IHK? Reagiert relativ gelassen auf die Vorwürfe. Und weist diese in Person von Ralf Börsig, der bei der IHK zuständig ist für die Finanzen, zugleich zurück. Gegenüber der Redaktion räumt Börsig zwar ein, dass die Kammer in den vergangenen Jahren – auch als Reaktion auf Gerichtsurteile – gezwungen war, beim Umgang mit Beiträgen umzusteuern.
Kammern dürfen Rücklagen nur zweckgebunden bilden
Zuletzt hatte beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht klar gemacht, dass Kammern Rücklagen nur zweckgebunden bilden dürfen, wenn es um einzelne Projekte geht. Für allgemeine Risiken, wie beispielsweise schwankende Beitragszahlungen jedoch nicht. Börsig gibt sich aber überzeugt: Das Gebaren der IHK habe stets im Einklang gestanden mit Recht und Gesetz. Er verspricht „Transparenz“. Die IHK habe nichts zu verbergen.
Mut macht dem juristischem Gegner Springer für Mittwoch ein ähnliches Verfahren, bei dem er im vergangenen Jahr als Sieger vom Platz ging. Er reüssierte – ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen – Ende November mit seiner Klage gegen die Handwerkskammer Ulm.
Von einer „krachenden Niederlage“ sprach in diesem Zusammenhang der Verbündete Springers: der Bundesverband für Freie Kammern (Bffk). Dieser steht Springer auch am Mittwoch wieder zur Seite.
Auf der anderen Seite stehen unter anderem IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin W. Deinhard, Finanzfachmann Börsig sowie der ehemalige und langjährige IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle. Praktisch: Nachdem er 2019 aus dem Amt schied, eröffnete Sälzle eine Anwaltskanzlei.
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