Im Prozess um die Tötung eines sechsjährigen Buben in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) sind am Montag am Landgericht Ulm die Plädoyers gesprochen worden. Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke für den 43-jährigen Angeklagten. Der Verteidiger sprach sich für eine Freiheitsstrafe „nicht unter zwölf Jahren“ wegen Totschlags aus. Sein Mandant habe getötet, ohne ein Mörder zu sein. Die schiere Verzweiflung sei das ausschlaggebende Motiv gewesen.
Ulm