
Polizei-Schlägerei am Hauptbahnhof Ulm: Warum die Täter wieder frei sind

Plus Im Zusammenhang mit einer Schlägerei am Ulmer Hauptbahnhof spricht die Polizei von außergewöhnlichen Taten. Die Täter sind wieder auf freiem Fuß - aber warum?

Szenen wie aus einem Brutalo-Action-Film müssen sich wie berichtet am vergangenen Montagnachmittag am Ulmer Hauptbahnhof abgespielt haben: Mehrere Streifen der Bundes- und Landespolizei versuchten zwei in einer Regionalbahn randalierenden jungen Männern Herr zu werden. Doch die Aggressoren, ein 18-jähriger professioneller Kampfsportler und sein 20 Jahre alter Begleiter, prügelten auch am Bahnsteig sofort auf die Polizisten ein. Unter anderem mit gezielten Fußtritten.
Die Situation am Bahnsteig konnte nach Polizeiangaben erst durch die Hinzuziehung von Diensthunden, Pfefferspray und Schlagstöcken unter Kontrolle gebracht werden. Auf Anfrage bestätigte die Bundespolizei, dass einer der Täter ein Kick-Box-Profi sei, der schon mehrere Titel errungen habe. Der junge Mann wohne im Alb-Donau-Kreis, sein Begleiter in Ludwigsburg. Beide haben laut Polizeiangaben die afghanische Staatsbürgerschaft.
Sprecher der Bundespolizei: Tat in Ulm war „außergewöhnliche Eskalation der Gewalt“
Ein Sprecher der Bundespolizei spricht von einer „außergewöhnlichen Eskalation der Gewalt“. Der Profi-Kickboxer und sein Begleiter hätten mit „sehr viel Intensität“ gegen die Beamten gekämpft. Und das unter Alkoholeinfluss: Sie hatten über 1,5 Promille im Blut.
Dass die Gewalttäter nach „Abschluss der polizeilichen Maßnahmen“ noch am gleichen Abend auf freien Fuß gesetzt wurden, sorgt in den sozialen Medien für Unverständnis und Hetze. Mehrfach musste die Bundespolizei auf Twitter auf ihre „Netiquette“ hinweisen, weil Kommentare unter die Gürtellinie gingen.
Stefan Adamski, Vorsitzender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ulm, verteidigt allerdings das Vorgehen. Die Hürden für die Anordnung einer Untersuchungshaft seien in einem Rechtsstaat wie Deutschland sehr hoch.
Warum die Täter nach der Schlägerei in Ulm wieder auf freien Fuß gesetzt werden
Trotz der Gewalteskalation habe nach ausführlicher Prüfung kein Haftgrund vorgelegen. Dieser ist eine formelle Haftvoraussetzung. Dazu gehören etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr oder auch Abwendung einer drohenden Gefahr. Betrifft der dringende Tatverdacht bestimmte Delikte, beispielsweise Sexualdelikte, ist die Anordnung von Untersuchungshaft unter weiteren engen Voraussetzungen auch bei Wiederholungsgefahr zulässig. Diese ging nach Einschätzung der Ulmer Staatsanwaltschaft offenbar nach der Gewaltorgie nicht mehr von den Tätern aus. Zurückhaltend werde die U-Haft auch bei sehr jungen Tätern – wie in diesem Fall – angewandt, bei denen womöglich noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Selbst bei Totschlagsdelikten, so Adamski, sei U-Haft nicht selbstverständlich. Und in diesem Falle komme vermutlich lediglich Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Körperverletzung zur Anklage. Dass keine U-Haft angeordnet wurde, bedeute aber nicht, dass die Gewalttaten nicht konsequent zur Anklage kommen.
Reisende fühlten sich im Zug zwischen Blaubeuren und Ulm gestört
Die gewaltgeladenen Vorkommnisse hatten großes mediales Echo hervorgerufen: Nach derzeitigem Ermittlungsstand sprachen in einer Regionalbahn zwischen Blaubeuren und Ulm offenbar mehrere Reisende die beiden jungen Männer an, da sie wohl lautstark telefonierten und mehrere Mitfahrer sich dadurch gestört fühlten.
Hierauf sollen die beiden afghanischen Staatsangehörigen – wie berichtet – sofort aggressiv reagiert und unvermittelt zwei Fahrgästen ins Gesicht geschlagen haben. Diese erlitten durch die Schläge jeweils mehrere Hämatome im Gesicht sowie Kratzer und Schürfwunden. Mit der Einfahrt der Regionalbahn an Bahnsteig sechs des Ulmer Hauptbahnhofs setzte sich die Prügelei fort.
Wie die Bundespolizei auf Anfrage sagt, würden auch von Zeugen zur Verfügung gestellte Handyvideos ausgewertet.
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