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  3. Ulm: Prozess: Mann darf trotz Penis-Bildern seine Stelle behalten

Ulm
11.01.2020

Prozess: Mann darf trotz Penis-Bildern seine Stelle behalten

„Ein Unding“ sind die Penis-Bilder aus Sicht von Richter Hans-Jürgen Rupp.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Plus Eine Frau wirft einem Kollegen sexuelle Belästigung vor, die Firma kündigt ihm. Warum das Arbeitsgericht Ulm anders entscheidet.

Er soll seinen Körper in engen Bereichen auf dem Betriebsgelände an den Körpern von Frauen gerieben haben. Er soll Kolleginnen in den Nacken geküsst haben. Und er hat einer von ihnen an einem Sonntag im Juli Fotos seines erigierten Penis aufs Handy geschickt. Sein Arbeitgeber, ein Unternehmen mit rund 2000 Angestellten in und bei Ulm, kündigte dem Mann deswegen – doch die Kündigung ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Ulm am Freitag entschieden.

Ende Juli hatte sich die Empfängerin dieser Bilder bei ihren Vorgesetzten beschwert. Eine Reihe von Gesprächen folgte, zwei weitere Mitarbeiterinnen beklagten sich über den Mann. Eine berichtete, sie habe nur durch die Androhung einer Ohrfeige weitere Übergriffe verhindern können. Das geht aus dem Protokoll einer Betriebsratsanhörung hervor. Was nicht daraus hervorgeht, sind konkrete Vorwürfe: Es sei immer wieder vorgekommen, heißt es. Das bemängelte Hans-Peter Füller, Anwalt des gekündigten Mitarbeiters. Dieser, ein schlanker Mann Ende 50, der im Alb-Donau-Kreis lebt, hat sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung gewehrt.

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