
Tierquälerei: Mildere Strafe für Verursacher der "Schweinehölle"

Katastrophale Zustände in Ställen: Der Berufungsprozess vor dem Ulmer Landgericht gegen einen Schweinezüchter hat sich aus Sicht des Angeklagten gelohnt.
Weil ein 57-jähriger Schweinezüchter aus Merklingen Hunderte von Tieren auf grausame Weise in seinem Betrieb umkommen ließ und erbärmlichen Qualen auf engstem Raum in seinen Stallungen in einer Schweinehölle aussetzte, ist der Mann am Mittwochnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldbuße von 20.000 Euro entrichten.
Der Prozess war eine Berufungsverhandlung, die sowohl von der Verteidigung als auch – was selten vorkommt – der Staatsanwaltschaft in Gang gebracht wurde, die mit dem Urteil vom Schöffengericht im vergangenen Jahr nicht einverstanden waren. Hier hatte das Ulmer Schöffengericht den nicht vorbestraften Ersttäter wegen zigfacher Tierquälerei zur Höchststrafe, einer dreijährigen Freiheitsstrafe, verdonnert, bei der eine Bewährung nicht möglich war.
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