Versuchter Totschlag: Mann muss in den Entzug
Ein betrunkener 37-Jähriger hat einen jüngeren Mann mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf schwer verletzt. Ein Gutachter warnt: Ohne Therapie könnte dies wieder passieren.
Ein Mann schlägt und tritt einen anderen vor einer Kneipe in Neu-Ulm gegen den Kopf: Das war versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Davon ist die Erste Strafkammer am Landgericht Memmingen überzeugt. Vorsitzender Richter Christian Liebhart spricht das Urteil am frühen Abend: fünf Jahre und drei Monate. Der 37-jährige Angeklagte nimmt es reglos zur Kenntnis, sein Pflichtverteidiger Michael Bogdahn hat zuvor auf gefährliche Körperverletzung und vier Jahre und zehn Monate plädiert. Sein Mandant habe den Tod des Jüngeren nicht billigend in Kauf genommen. Der 37-Jährige sitzt in Memmingen vor Gericht, weil er im März einen 35-Jährigen nach einem verbalen Disput derart stark verprügelt hat, dass dieser mehrere Knochenbrüche im Gesicht davontrug (wir berichteten).
Die Kammer ist der Ansicht, dass der Ältere mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Als sicher gelte, dass der Mann seinem Opfer mindestens zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Als der andere Mann auf dem Boden lag, hat er nochmals mindestens einmal mit dem Fuß von oben auf dessen Kopf getreten und noch einmal mit dem Spann von der Seite gegen den Kopf. In der Anklageschrift war von mehreren Schlägen und Tritten die Rede, diese lassen sich jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht alle zweifelsfrei beweisen.
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