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Weiterbildung wird vom Staat belohnt

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Weiterbildung wird vom Staat belohnt

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    Sonja Rieder-Lezius (links) und Elke Wiora verhelfen wissensdurstigen Erwerbstätigen zu Weiterbildungsangeboten dank Bildungsprämie. Foto: lor
    Sonja Rieder-Lezius (links) und Elke Wiora verhelfen wissensdurstigen Erwerbstätigen zu Weiterbildungsangeboten dank Bildungsprämie. Foto: lor Foto: lor

    "Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert", informieren die beiden eigens dafür geschulten bfz-Beraterinnen. Voraussetzung für die Förderung ist entweder ein abgeschlossenes Studium oder eine längere Berufstätigkeit. Teilnehmen können Festangestellte, Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte, aber auch Berufsrückkehrerinnen oder Beschäftigte in Mutterschutz und Elternzeit. "Gerade für Letztgenannte könnte die Prämie vorteilhaft sein, wenn sie die Zeit zu Hause besser nützen wollen", gibt Elke Wiora zu bedenken. Um Anspruch auf die Prämie zu haben, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25 600 Euro nicht überschreiten. Es können Kosten für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare zur Hälfte, maximal bis zu 500 Euro, übernommen werden. Beratungsgespräch und Prämie können einmal pro Jahr beansprucht werden, das Programm läuft vorläufig 2011 aus. "Die angestrebte Weiterbildung kann etwa EDV-Kurse betreffen oder Sprachenunterricht, aber sie muss den Teilnehmer echt weiterbringen und darf nicht mit einer Arbeitsberatung verwechselt werden", erklären die bfz-Mitarbeiterinnen. Wichtig sei auch, dass sich der Bewerber nicht vorab irgendwo anmeldet, denn es gelte, gemeinsam drei Möglichkeiten herauszusuchen, zwischen denen er sich entscheiden kann. Nur bestimmten Beratungsstellen mit geschultem Personal ist es gestattet, nach Vorgesprächen Bildungsprämien zu vergeben. Das bfz in Illertissen gehört mit Elke Wiora und Sonja Rieder-Lezius ab sofort zu den deutschlandweit 600 berechtigten Bildungsträgern dazu.

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