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  3. Illerkirchberg: Wieso ein afghanischer Vergewaltiger nach Illerkirchberg zurückkehren konnte

Illerkirchberg
15.12.2022

Wieso ein afghanischer Vergewaltiger nach Illerkirchberg zurückkehren konnte

Im März 2021 wurde ein Mann wegen einer Vergewaltigung in Illerkirchberg zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung kehrte er in den Ort zurück.
Foto: Alexander Kaya

Plus 2019 vergewaltigten vier Geflüchtete in Illerkirchberg eine Jugendliche. Ein Täter lebte nach der Haft wieder dort, obwohl er abgeschoben werden sollte. Das wirft Fragen auf.

Illerkirchberg ist nicht zum ersten Mal Schauplatz eines schweren Verbrechens, das die Gemeinde erschüttert. Etwas mehr als drei Jahre vor der Messerattacke, bei der eine Schülerin getötet und eine weitere verletzt wurde, war eine Jugendliche in einer Nacht und am Morgen danach neunmal vergewaltigt worden. Das Landgericht Ulm verurteilte deswegen vier Geflüchtete. Einer lebte nach seiner Freilassung in Illerkirchberg, obwohl die Polizei Rückfallgefahr sieht. Wie konnte es dazu kommen?

Nach Medienberichten hat der Mann den Ort verlassen. Die Gemeinde äußerte sich dazu auf Anfrage unserer Redaktion nicht. Am 31. Oktober 2019 fuhr eine Jugendliche nach einer Halloween-Feier in Ulm mit einer Gruppe Jugendlicher und junger Männer mit dem Bus nach Illerkirchberg. Die Begleiter der 14-Jährigen stammten aus Afghanistan und dem Irak, die Jugendliche kannte einen von ihnen. Die Gruppe steuerte eine Sammelunterkunft für Asylsuchende an. Was dort geschah, konnte das Landgericht Ulm eineinhalb Jahre später nicht vollends aufdröseln. Klar ist: Die Jugendliche wurde in der Nacht und am nächsten Morgen neunmal vergewaltigt. Die Angeklagten wurden am 15. März 2021 zu 28 beziehungsweise 26 Monaten Haft verurteilt, in zwei Fällen handelte es sich um Jugendstrafen. Die Urteile fielen milde aus, weil sich nicht alles klären ließ und weil alle Seiten einen Deal schlossen: Dem Opfer sollten die extrem belastenden Vernehmungen erspart werden. Das Gericht legte vorab eine Höchststrafe fest, im Anschluss gestanden die Angeklagten Teile der Vorwürfe.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.12.2022

@ Wolfgang L : wohin man (Kinder-)Mörder oder Vergewaltiger hinschickt, sollte uns komplett egal sein. Denen sind wir, hier in Deutschland überhaupt nichts schuldig.

15.12.2022

Christine Z., jeder Mensch ist anderen Menschen Respekt und Mitgefühl schuldig und das hat mit der Nationalität des Menschen rein gar nichts zu tun. Wer ist "uns" und "wir hier in Deutschland"? Glauben Sie, dass ich als "Biodeutscher" Ihnen näher bin als einem Afrikaner? Da könnten Sie sich täuschen. Mich interessiert mehr die Haltung eines Menschen als seine Herkunft.

14.12.2022

Alle, die jetzt so fassungslos sind und sich hier abreagieren, möchte ich fragen: würden Sie ebenso reagieren, wenn es sich bei den Tätern um deutsche Täter gehandelt hätte? Nicht schnappatmen – nachdenken und dann mit ja oder nein antworten. Nur als Denkanstoß: es gibt auch deutsche Sexualstraftäter. Es gibt deutsche Väter, die ihre Kinder vergewaltigen und missbrauchen. Aber in einem Fall, wo ein Asylbewerber beteiligt ist, da wirft man gerne den ersten Stein. Mir geht es nicht darum, eine Straftat zu beschönigen, sondern mir geht es um Gleichbehandlung. Wird man vom Nachbarjungen mißbraucht – wer glaubt einem da? Wird man von einem Asylbewerber missbraucht – das ganze Dorf ist in Lynchstimmung. Recht und Gesetz gelten aber für alle Menschen, gleich welcher Herkunft, Religion, Nationalität usw. Da gibt es kein ja, aber, es ist so und es ist gut so.

14.12.2022

So ist es. In einem ähnlichen Fall kürzlich in Augsburg kamen die jugendlichen Täter sogar allesamt mit Bewährungsstrafen davon. Die Täter kamen aus gutem Haus und es floss Geld :
https://www.staz.de/region/augsburg/blaulicht/15-jaehrige-augsburger-gartenparty-vergewaltigt-bewaehrung-fuer-vier-jugendliche-id237503.html

14.12.2022

Erstens finde ich ihre Unterstellung, jemand mit anderer Meinung als Sie habe sich hier abreagiert, in höchstem Maße arrogant und überheblich.
Und zweitens kann ich ihre Eingangsfrage mit einem eindeutigen "Ja" beantworten, denn die Bestrafung eines Verbrechers ist für mich völlig unabhängig von Herkunft, Hautfarbe usw des Verbrechers. Aber was soll diese Frage, es handelt sich hier um eine Selbstverständlichkeit.

14.12.2022

Halten Sie mich für arrogant oder überheblich oder was sonst. Aber hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen und das bringt mich auf die Palme. Es ist eben keine Selbstverständlichkeit, lesen Sie sich die Kommentare durch und urtelien Sie dann über mich. Ich halte lediglich denen den Spiegel vor, die meinen, Asylbewerber würden für ihre Taten zu wenig bestraft, würden zu früh aus der Haft entlassen, man lehnt, anders als das bei Gericht üblich ist, jeden mildernden Umstand ab, man keilt nach den Politikern, schwadroniert über die "Qualität der Zuwanderung" usw., nur weil dort das gleiche Recht angewandt wird wie für einen deutschen Täter. Und das bringt mich auf die Palme. Wenn Sie mich also deswegen für arrogant oder sonst was halten, dann tun Sie das, es ist mir das ziemlich egal. Ich bin wie bereits erläutert für Gleichbehandlung und sonst gar nichts.

14.12.2022

Sehr geehrte Frau Reichenauer, ich finde Ihre beinahe schon leidenschaftlichen Plädoyers für Verbrecher völlig daneben. Fakt ist doch, "deutsche" Verbrecher gibt es - und die können wir uns weder aussuchen, noch können wir die rausschmeißen. Alle anderen, ausländischen Straftäter eben schon, das ist der entscheidende Unterschied. Man muss es eben nur wollen und machen, ansonsten setzt man die eigene Bevölkerung- und hier vor allem Kinder- einer unnötigen -und schlimmer- bewussten Gefahr aus. Was soll das? Wem oder was wollen wir hier eigentlich gerecht werden?

14.12.2022

Chistine Z., natürlich soll man Verbrecher rausschmeißen und das wird ja auch täglich getan. Was nicht geht, ist, dass man Leute in den Tod oder in den Folterkeller schickt. Das sollte eigentlich jede(r) begreifen können, der rechtsstaatlich und demokratisch denkt.

14.12.2022

:
Das Maß des der öffentlichen Erregung anläßlich von Vergewaltigungen
scheint mir nicht unerheblich, um nicht gar zu sagen wesentlich davon
beeinflußt zu sein, ob der/die Täter Geflüchtete oder (beispielhaft) "junge
Männer aus gutem Elternhaus" - "nicht aus einem typischen Milieu" - "aus
einem gutbürgerlichen Umfeld" - "aus intakten Familien" - "kein Milieu im
klasssichen Sinne" sind.
("Mädchen auf Party vergewaltigt: Was die Opferanwältin zum Ur-
teil sagt" / 22.04.2022 - "Vier Freunde vergewaltigen 15-Jährige auf einer
Party: Das Urteil ist gefallen" / 25.04.2022) .................... : - ((

14.12.2022

Unsinn, es geht hier um die Frage der Qualität von Einwanderung.

Die Täter von Illerkirchberg waren zum Tatzeitpunkt zwischen 17 und 26 Jahre alt.

Die in Augsburg waren wie alt - 16 bis 18 bei der Verhandlung - Alter zum Tatzeitpunkt?

Ihr Vergleich der "öffentlichen Erregung" bleibt ein einfacher Trick...

14.12.2022

.
Zum Peter P.

Lenken Sie doch nicht von meiner Aussage ab .......

Mir ging es (und geht es) weiterhin um das unterschiedliche
Maß der öffentlichen Erregung orientiert an deutschen vs.
nichtdeutschen Vergewaltigern.

Was ist am Aufzeigen der nicht zu übersehenden Diskrepanz
ein "einfacher Trick" ??

14.12.2022

Die Entscheidungsträger haben sich an Gesetze und Urteile gehalten. Das ist zu akzeptieren, auch wenn es schwer fällt. Für die Änderung von Gesetzen ist die Politik zuständig. Die muss sich entscheiden zwischen Rückführung von Straftätern unter Inkaufnahme, dass denen in ihrer Heimat schwerwiegende Folgen drohen oder dem Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Die Rückfallquote einheimischer Täter sollte auch in Augenschein genommen werden. Da sind die entsprechenden Fachleute gefragt und verantwortungsvoll im Sinne Vermeidung von Wiederholungstaten eingreifen. Die Aspekte "polizeibekannt" und erneut als Täter aktiv kommen zu oft vor.

14.12.2022

Es bleibt die Frage, warum verurteilte Straftäter nicht abgeschoben werden? Warum wird solch ein Asylantrag aufrechterhalten, nicht abgelehnt bzw. bei erteilter Asylgenehmigung diese jederzeit wieder aufgehoben. Es scheint, Recht und Sicherheit in Deutschland wird nicht mehr konsequent umgesetzt.

14.12.2022

Der Asylantrag ist längst abgelehnt. Nicht ohne Grund kam der Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Abschiebehaft. Es gibt aber bestimmte Länder, in die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden darf. Dazu gehört Afghanistan. Dies hat der CSU-Innenminister Seehofer vor einem Jahr verfügt und das gilt immer noch. Alles hier längst abgehandelt und im Artikel erwähnt.

14.12.2022

Weil dem Opfer die Vernehmung vor Gericht erspart wurde, beamen die Täter nur milde Strafen. Dem Opfer bleibt aber nicht erspart, das der Täter nach Freilassung wieder in ihrem Wohnumfeld anzutreffen ist!?!...man sollte sich nicht alles von den Behörden bieten lassen! Wäre ich der betroffene Vater des Opfers, würden diese Bürohengste sicher nicht mehr so gemütlich ihren Amtsschimmel reiten!

14.12.2022

Haben Sie ein Verständnisproblem? Im Artikel steht doch ganz klar, dass eine Vereinbarung zwischen allen Beteiligten geschlossen wurde. Dazu gehört natürlich auch das Opfer. (edit/mod/NUB 7.3)

14.12.2022

Die Diskussion ist nicht zielführend. Der Täter hat seine Strafe verbüßt und wurde deswegen aus der Haft entlassen. Bei der Urteilsverkündung sprach der Richter von Zweifeln, die nicht zu klären waren. Aber dies ist ein kompeltt anderer Schauplatz. Der Täter steht in keinerlei Zusammenhang mit der Bluttat in Illerkirchen. Also warum kocht man diesen Vorfall nun hoch? Um zu sagen, dass alle Asylbewerber Verbrecher sind? Um die Stimmung weiter aufzuheizen?
Ganz davon abgesehen muss die Frage schon erlaubt sein, was ein 14-Jähriges Mädchen nachts in einer Asylunterkunft zu suchen hat. Diese Frage ist in keiner Weise sexistisch, sondern realistisch.

14.12.2022

Warum auch immer das Mädchen mitging - es konnte und musste sicher nicht damit rechnen, über Stunden hinweg vergewaltigt zu werden. Und es erstaunt mich wirklich, dass hier unterschwellig eine Mitschuld beim Opfer gesucht wird. Das ist ekelhaft und zeigt, dass bei einigen Vieles gerechtfertigt wird, wenn Flüchtlinge im Spiel sind.

14.12.2022

Wenn hier irgendetwas nicht zielführend ist, dann die Frage, was das Mädchen in der Unterkunft zu suchen hatte. Und zwar deshalb, weil dies aber auch gar nichts mit der Abscheulichkeit einer Vergewaltigung zu tun hat. Mit solchen Fragen weisen Sie zwischen den Zeilen (ob es nun beabsichtigt ist oder nicht) dem Opfer eine Mitschuld zu.
Und da schließt sich der Kreis, denn solch übersteigerte Relativierung von Straftaten ist wiederum Wasser auf die Mühlen von Demokratiefeinden.

14.12.2022

Wilhelm K., da hier ständig das angeblich viel zu niedrige Strafmaß für die Tat kritisiert wird, sollte es erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass bei der Gerichtsverhandlung nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, was in der Nacht genau passiert ist. Und dazu gehört eben auch, dass die Minderjährige die vier Männer aus freien Stücken in die Unterkunft begleitet hat.

14.12.2022

@ Wolfgang L.
Ich spreche nicht über das Strafmaß, das wäre eine eigene Diskussion.
Wenn nicht 100%ig aufgeklärt werden konnte, was exakt passiert ist, dann herrscht aber doch anscheinend soweit Klarheit, dass es zu Vergewaltigung(en) kam, sonst wären die Urteile nicht so ergangen. Und vor diesem Hintergrund finde ich die besprochene Frage einfach nur völlig verfehlt, da sie suggeriert, das Mitgehen in die Unterkunft sei eine Mitschuld an den Ereignissen, eventuell sogar ein Einverständnis.
Nochmal: Es wäre jedem Menschen in einer solchen Situation dringend anzuraten, nicht in die entsprechende Unterkunft mitzugehen. Tut er dies trotzdem, kann man das unvorsichtig nennen, aber keinesfalls als Freibrief für irgendwelche Übergriffe verwenden (und in der Folge als Entlastung für die Straftäter).

14.12.2022

Wilhelm K., Sie nicht aber andere. Verfolgen Sie doch einfach den Verlauf dieser schon länger währenden Diskussion und schauen Sie sich an, von wem und mit welcher Intention sie eröffnet wurde, dann sehen Sie, warum das überhaupt zur Sprache kam.
Niemand hat dem Mädchen eine Mitschuld gegeben. Die entsprechenden Unterstellungen kamen aber natürlich sofort von denen, die diesen Fall nun wieder hochkochen. Es ist schade, dass Sie dem nun folgen.

14.12.2022

@ Wolfgang L.
Ich folge niemandem, bin aber zu 100% davon überzeugt, dass besagte Frage hier völlig fehl am Platze ist und unterschwellig die Schuld der Vergewaltiger relativiert.
Haben Sie einen gewichtigen, vernünftigen Grund, weshalb die Frage nach dem Mitgehen des Mädchens relevant für die Einordnung der Vergewaltigung ist?
Im Übrigen kann ich (wie weiter oben bereits geschehen) versichern, dass sich meine Haltung keinen Millimeter ändern würde, falls der Vergewaltiger ein biodeutscher Familienvater wäre.

14.12.2022

Wilhelm K., für den Richter war das Verhalten des Mädchens vermutlich sehr wohl relevant. Im unten zitierten Augsburger Fall war die Anbahnung der Vergewaltigung jedenfalls von hoher krimineller Energie der Täter geleitet: Das arglose Mädchen wurde bei einer Party heimlich betrunken gemacht und anschließend von den Jugendlichen nicht nur vergewaltigt, sondern auch gefilmt. Wie es in Illerkirchberg ablief, ist mir nicht bekannt.

14.12.2022

Wurde wenigstens das Mädchen, bzw. ihre Eltern - sie ist ja noch minderjährig - beim Wegzug aus Illerkirchberg unterstützt? Wenn man ihr schon ihren Peiniger in ihrer Heimatstadt wieder vor die Nase setzt. Ich finde das so demütigend, da würde mir auch nicht helfen wenn man sagt, er hat ja seine Strafe verbüßt.

14.12.2022

Ein Saustall. Kein Wunder, dass der Rückhalt der Bürger für diese Politik (egal ob rot, grün, gelb oder schwarz) immer geringer wird.

14.12.2022

Wenn man Vorgehensweisen der Politik bzw der Behörden wie die hier geschilderte betrachtet, dann muss man sich doch absolut nicht mehr wundern, dass Reichsbürger, Querdenker usw. immer mehr Zuspruch selbst in der sogenannten Mitte der Bevölkerung finden, auch wenn das Weltbild dieser Gruppierungen noch so verschwurbelt und mit alternativen Fakten gespickt ist.

14.12.2022

Die Reichsbürger bekommen deswegen Zulauf, weil sie blindwütig Stimmungen im Volk aufgreifen und perfide in ihren Plan einbauen. Wenn man sieht, mit wieviel Falschinformationen oft hier im Forum herumgeworfen wird (z.B. dass ein Straftäter nach 1/3 seiner Strafe entlassen werden kann), dann ist dies das Futter, von dem diese Leute leben. Alle, die hetzen und Falsches verbreiten, sind der Nährboden für das, was sich Reichsbürger nennt. Wer ständig nach strengeren Strafen ruft, ohne das jeweilige Gesetz zu kennen, ohne die Situation zu kennen, auch die bereiten den Nährboden. Wer immer nur "die da oben" kritisiert, ohne sich selbst Gedanken zu machen – auch die bereiten den Boden für solche Umtriebe.

14.12.2022

"Man kann den Artikel kurz zusammenfassen:
Auf Gruppenvergewaltigung folgt in unserem Land eine Haftstrafe von 28 Monaten. Das war im März 2021.
Im Januar 22, also nach etwa 9 Monaten, oder etwa 1/3 der vom Gericht ausgesprochenen Strafe wieder frei und lebt am selben Ort wie zuvor."

Thomas T., wissen Sie wie lange der Täter vor seiner Verurteilung in Untersuchungshaft saß? Zwischen Tat und Verurteilung lagen nämlich fast eineinhalb Jahre. Diese Zeit wird mit der Haftzeit üblicherweise verrechnet. Eine vorzeitige Haftentlassung ist auch nur bei guter Führung und bei einer positiven Prognose möglich.
Die Strafe war übrigens Folge eines Deals, der geschlossen wurde, weil sich die Vorgänge nicht so recht aufklären ließen. Warum geht ein junges Mädchen mit vier jungen Männern in deren Unterkunft? Diese Frage stellt sich doch regelmäßig in solchen Fällen.

14.12.2022

Dass ein junges Mädchen mit vier jungen Männern in deren Unterkunft geht, ist sicher nicht besonders klug. Aber wollen Sie hieraus in irgendeiner Art und Weise Verständnis oder Entlastungsgründe für die Vergewaltiger ableiten?

14.12.2022

„Warum geht ein junges Mädchen mit vier jungen Männern in deren Unterkunft?“

Sexistischer geht es ja wohl kaum noch. Das Opfer ist also selber schuld. Wenn Sie dort mit hingeht, ist die junge Frau Verfügungsmasse?

Sorry - solche Aussagen sind widerlich.

Und die Prognose für die Freigelassenen ist im Artikel ausgeführt: „ Der Mann habe keine Zukunftsperspektive, aus polizeilicher Sicht bestehe Rückfallgefahr für weitere Sexualstraftaten.“ Und dann dürfen Sie gerne rechnen, ob seit Verhaftung November 2019 und Januar 2022 28 Monate vergangen sind.

14.12.2022

Thomas T., widerlich sind lediglich Ihre Unterstellungen. Der Richter sah jedenfalls offensichtlich auch Aufklärungsbedarf, sonst wäre es nicht zu dem Deal und der relativ geringen Strafe gekommen.
Es stellt sich auch die Frage, warum Sie wider besseren Wissens unten behauptet haben, die Strafe sei nur zu einem Drittel abgesessen worden, obwohl das gar nicht möglich ist. Um was geht es Ihnen hier eigentlich? Diskussion oder Hetze?

14.12.2022

Sehr geehrter Herr Wolfgang L.

Beantworten Sie sich Ihre Frage:
“Um was geht es Ihnen hier eigentlich? Diskussion oder Hetze?” erst mal selber.

Wer Frauen (edit/mod/NUB 7.2/7.3) indem er ihnen eine Mitschuld zuspricht, hat sich aus dem Diskurs eigentlich verabschiedet (edit/mod/NUB 7.2/7.3)

14.12.2022

@ Thomas T.

"Sorry - solche Aussagen sind widerlich."

Die Aussage ist nicht widerlich. Selbstverständlich wird vor Gericht auch das Verhalten des Opfers berücksichtigt. Es sieht allerdings so aus, dass Sie beim Bemessen des Strafmaßes für Asylbewerber andere Richtlinien möchten als bei Deutschen. Auch wenn es nur ein Asylbewerber ist, so werden vor Gericht alle Straftäter gleich behandelt, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.

"Sexistischer geht es ja wohl kaum noch. Das Opfer ist also selber schuld. Wenn Sie dort mit hingeht, ist die junge Frau Verfügungsmasse?"

Niemand hat behauptet, dass das Opfer selbst schuld oder sogar Verfügungsmasse wäre. Sie drehen ganz einfach die Fakten um und das ist widerlich. Bleiben Sie doch mal auf dem Boden, denn dies war Sache des Gerichtes mit ausführlicher Begründung.

"Das Ministerium hat sich für die Gefährdung von Frauen in unserem Land entschieden."

Drehen Sie jetzt völlig durch, denn die größte Gefahr für Frauen sind ihre deutschen Männer und das wissen Sie doch selbst. Mit Diskussion hat dies wenig zu tun aber mit Hetze, denn die größte Gefahr für Deutschland kommt von Rechts und keineswegs von Asylbewerbern.

14.12.2022

Man kann den Artikel kurz zusammenfassen:
Auf Gruppenvergewaltigung folgt in unserem Land eine Haftstrafe von 28 Monaten. Das war im März 2021.
Im Januar 22, also nach etwa 9 Monaten, oder etwa 1/3 der vom Gericht ausgesprochenen Strafe wieder frei und lebt am selben Ort wie zuvor. Die Wahrscheinlichkeit, dass der volle Umfang deutscher Sozialleistungen gezahlt wird, sehe ich mal als gegeben an.
Laut Artikel besteht aus polizeilicher Sicht „Rückfallgefahr für weitere Sexualstraftaten.“

Das Innenministerium unter Frau Faeser stimmt einer Abschiebung nicht zu.
Das kann nur Folge einer Güterabwägung des Ministeriums zwischen der Gefährdung junger Frauen in unserem Land durch Vergewaltigung und dem körperlichen Wohlergehen des verurteilten Afghanen ohne Bleibeperspektive sein.
Das Ministerium hat sich für die Gefährdung von Frauen in unserem Land entschieden.

Kann man einfach mal so stehen lassen.

14.12.2022

"Die Bundesregierung hat Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt, seit die Taliban dort wieder die Macht übernommen haben. Die Entscheidung hat der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im August 2021 getroffen." 

Die Frage ist, warum Sie sich an Faeser festbeißen. Was verstehen Sie an dieser Aussage des obigen Artikels nicht?

14.12.2022

Sehr geehrter Wolfgang L;
Was gibt es da nicht zu verstehen? Mag ja sein, daß Herr Seehofer damals diese Entscheidung getroffen hat- wobei diese auch da schon falsch war. Aber warum genau, müssen die derzeitigen Ministerien mit den Entscheidungen der vorherigen Ministern leben oder diese beibehalten? Diese Politik ist ein Skandal.

14.12.2022

Sehr geehrter Herr Wolfgang L.

Der Einzige der sich festbeißt sind doch Sie an mir.

Ihre untertänigsten Gehorsam ist ja nun bereits allseits bekannt. Das Innenministerium ist aktuell geführt von Frau Faeser (SPD) und hat im Einzelfall auf die Schreiben aus dem Baden-Württembergische Innenministerium abschlägig beschieden. Es ist die Entscheidung in Verantwortung von Frau Faeser, die verurteilten Vergewaltiger hier weiter zu versorgen und nicht nach Afghanistan zu verbringen. Das hat mit der Vergangenheit, auf die sich die Ampel immer und immer wieder beruft, hat nichts zu tun.

Ansonsten „beiße“ ich nicht, sondern stelle nur die Fakten zusammen. Und die lauten, dass Frau Faesers Ministerium sich für den Verbleib der „Rückfallgefahr für weitere Sexualstraftaten“ durch den Gefährder und damit für die Gefährdung von Frauen in dessen Wohnumfeld, und damit in Illerkirchberg entschieden hat.

14.12.2022

Christine Z., Seehofer hat diese Entscheidung erst vor gut einem Jahr getroffen und er wird als bekannter "Hardliner" wohl gute Gründe dafür gehabt haben. An der Situation in Afghanistan hat sich seitdem nichts zum Besseren verändert, eher umgekehrt. Warum also sollte die Innenministerin Seehofers Entscheidung nun korrigieren?

Warum behaupten Sie eigentlich, Sexualstraftäter würden "keine oder eine lächerliche Bewährungsstrafe" erhalten, wenn im Artikel von 28 Monaten Haft die Rede ist, die inklusive der Untersuchungshaft auch zum größten Teil abgesessen wurde? Was bezwecken Sie mit solchen Irreführungen der Leser? Oder haben Sie den Artikel gar nicht gelesen?

14.12.2022

Sehr geehrter Herr Wolfgang L.

Wenn jemand der Auffassung ist, dass 28 Monate Haft in einer deutschen JVA, die dann noch nicht mal abgesessen werden müssen, lächerlich wenig für eine kollektive Vergewaltigung ist, dann ist das keine Irreführung, sondern eine in einer Demokratie völlig legitime Meinungsäußerung.

(edit/mod/NUB 7.2/7.3)

14.12.2022

So, so, due Logik der Deutschen Justiz lautet also: um den Opfern die "extrem belastenden" Vernehmungen zu ersparen, erhalten due Sexualstraftäter daher keine, oder eine lächerliche Bewährungsstrafe. Na klar!

14.12.2022

Und da wundert man sich über die mangelnde Akzeptanz und die Wut vieler Bürger? Denn diese "Nicht-Abschiebe-Praxis" ist Standard.

14.12.2022

Stellt sich mir die Frage warum dann andere abgeschoben werden die sich gut integrieren, einen Job oder Ausbildung haben und von den Arbeitgebern begeistert gewollt werden.
Im Vergleich zu diesem Fall, ist das alles nicht mehr wirklich nachvollziehbar.