
Polizei bricht Tür auf, Straftäter will die Reparatur nicht zahlen

Plus Mit einer Ramme öffnet die Polizei bei einer Durchsuchung in Neu-Ulm die Tür. Der Bewohner will die Kosten nicht tragen, klagt – und kommt nicht zum Prozess.
1439,03 Euro – genau so viel muss ein Mann aus Ulm an die Polizei zurückzahlen, dafür, dass diese bei ihm die Wohnungstür aufgebrochen hatte. Diese Entscheidung fällte jetzt das zuständige Verwaltungsgericht in Augsburg, wo der Ulmer gegen einen entsprechenden Kostenbescheid geklagt hatte. Der Verhandlung blieb er allerdings fern, über den Kläger selbst ist manches unbekannt.
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