1439,03 Euro – genau so viel muss ein Mann aus Ulm an die Polizei zurückzahlen, dafür, dass diese bei ihm die Wohnungstür aufgebrochen hatte. Diese Entscheidung fällte jetzt das zuständige Verwaltungsgericht in Augsburg, wo der Ulmer gegen einen entsprechenden Kostenbescheid geklagt hatte. Der Verhandlung blieb er allerdings fern, über den Kläger selbst ist manches unbekannt.
Neu-Ulm