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Prozess in Ulm: Partnerin im Bett verprügelt: Mann muss für 21 Monate ins Gefängnis

Prozess in Ulm

Partnerin im Bett verprügelt: Mann muss für 21 Monate ins Gefängnis

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    Versuchter Totschlag wurde ihm vorgeworfen. Das Urteil gegen den 41-Jährigen fiel milder aus als von der Verteidigung gefordert.
    Versuchter Totschlag wurde ihm vorgeworfen. Das Urteil gegen den 41-Jährigen fiel milder aus als von der Verteidigung gefordert. Foto: Thomas Heckmann

    Mit einem Jahr und neun Monaten Haft blieb das Ulmer Landgericht sogar deutlich unter den von der Verteidigung geforderten drei Jahren. Diese Strafe hat am Freitag ein 41-Jähriger bekommen, der seine Partnerin bewusstlos geschlagen hatte.

    Der Mann war geständig, dass er im Mai vergangenen Jahres seiner Partnerin mindestens sieben Mal mit der Hand oder Faust in das Gesicht geschlagen hat. Nach zwei Schlägen setzte die Erinnerung des 49-jährigen Opfers aus, sie wurde wohl bewusstlos. Der Täter war der Meinung, sie getötet zu haben und rief den Rettungsdienst und die Polizei.

    Genau dieses sogenannte „Nachtatverhalten“ wertete die Schwurgerichtskammer als Rücktritt von der Tat. Auch eine Tötungsabsicht konnte dem Mann nicht nachgewiesen werden, weswegen das Gericht auch nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte, die fünfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags forderte.

    Urteil im Beziehungsstreit: Richter erklärt eine halbe Stunde lang sein Urteil

    Knapp eine halbe Stunde nahm sich der Vorsitzende Richter Zeit, um die Entscheidungsgründe ausführlich zu erläutern. Dabei fielen zur Gewalt in der rund einjährigen Beziehung klare Worte: „Gewalt gegen Frauen ist in keiner Situation ein angemessenes Verhalten.“ Vier Fälle muss es wohl gegeben haben, doch auch das Opfer hat bei anderer Gelegenheit dem jetzt verurteilten Täter einen Teller auf dem Kopf zerschlagen.

    Auch am Tattag tranken die beiden aus Polen stammenden Leiharbeiter reichlich Alkohol, beide hatten um die zwei Promille Alkohol im Blut. Nachdem sie ihn beleidigt hatte, packte er sie am Hals und versetzte ihr die wuchtigen Schläge. Offen blieb, ob sie davon wirklich bewusstlos wurde oder ob sie durch ihre Alkoholisierung weggetreten war.

    Zwei Wochen nach seiner Haftentlassung wird der Mann wieder zum Täter

    Abgespielt hatte sich die Tat nur zwei Wochen nach der Haftentlassung des Täters. Er saß zwei Monate im Gefängnis, da er eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte. „Das hätte ihnen Warnung sein müssen“, so der Richter. In Fulda hatte er in einem anderen Arbeiterwohnheim einem Arbeitskollegen mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

    Der problematische Alkoholkonsum wurde auch in der Urteilsbegründung thematisiert. So gab es Überlegungen des Gerichts, dem Täter eine Therapieauflage mit auf den Weg zu geben. Das scheiterte an den Deutschkenntnissen des Täters: „So kann ein Arzt einen nicht psychisch behandeln“, war dem Gericht klar. Doch in der Urteilsbegründung wurde begrüßt, dass der Pole den Vorsatz hat, in seine Heimat zurückzukehren. Daher bekam er den Rat, möglichst bald Kontakt zu einer Behandlungsstelle in Polen aufzunehmen: „Möchten wir ihnen nur mitgeben als Blick in die Zukunft“, hieß es, bevor der Täter seinen Haftbefehl auf rotem Papier überreicht bekam und in Handschellen abgeführt wurde.

    Die 49-jährige Frau, die seine Partnerin und sein Opfer war, lebt mittlerweile in einem anderen Bundesland. Sie gab an, keine bleibenden Schäden erlitten zu haben, weder körperlich noch psychisch. Auch das trug dazu bei, dass die Haftstrafe deutlich unter den Plädoyers blieb.

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