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Foto: Marijan Murat, dpa
Foto: Marijan Murat, dpa

Regierungs-Pressekonferenz in Stuttgart 08.02.2022, Baden-Württemberg, Stuttgart: Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, nimmt an einer Regierungs-Pressekonferenz im Bürger- und Medienzentrum des Landtags von Baden-Württemberg teil. Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Sigmaringen 
21.02.2022

"Spaziergang" zu Kretschmanns Privathaus: Angeklagter fehlt vor Gericht

"Spaziergänger" marschierten zum Haus von Ministerpräsident Kretschmann. Ein mutmaßlicher "Rädelsführer" kommt vor Gericht und erscheint nicht. Die Richterin verhängt einen Strafbefehl.

Im beschleunigten Verfahren wegen einer nicht angemeldeten Versammlung in der Nähe des Wohnhauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist der Angeklagte am Montag nicht vor Gericht erschienen. Der 52-Jährige habe sich am selben Tag per Brief gemeldet und angegeben erkrankt zu sein, sagte Kristina Selig, Richterin am Amtsgericht Sigmaringen. Sie verhängte einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu 200 Euro. Ein neuer Verhandlungstermin werde gegebenenfalls anberaumt, sagte Selig.

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Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte wegen des Aufzugs von Gegnern der Corona-Politik am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen in die Wege geleitet. An dem Tag versuchten laut Polizei rund 60 Demonstranten, zum Sigmaringer Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Am Montag (14. Februar) liefen rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus vorbei und pfiffen mit Trillerpfeifen.

Das Landratsamt Sigmaringen erließ am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge, und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten. (dpa/lsw)

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