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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Wegen der hohen Inzidenz gelten in Ulm ab Samstag Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Ulm
14.01.2022

Inzidenz über 500: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Ulm

Wegen der hohen Corona-Inzidenz gelten in Ulm ab Samstag strengere Regeln. Es gibt Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in Ulm zum zweiten Mal in Folge über 500 liegt, gelten für die Stadt Ulm ab Samstag strengere Maßnahmen. Das teilte der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis mit, der auch für das Stadtgebiet zuständig ist.

Die Basis für die Verschärfung der Regeln ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht für besonders betroffene Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zusätzlich zur landesweit gültigen Alarmstufe II eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von Covid-19 genesene Menschen vor. Diese zusätzliche Maßnahme tritt für den Stadtkreis Ulm zum Samstag, 15. Januar, in Kraft. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den sogenannten Corona-Spaziergängen könnte das bedeuten, dass sie die unangemeldeten Demos früher verlassen müssen – weil sie eben spätestens um 21 Uhr daheim sein müssen.

Auch im Alb-Donau-Kreis könnte es Beschränkungen geben

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat die Inzidenz im Alb-Donau-Kreis für Freitag, 14. Januar, mit 558 angegeben. Damit übersteigt der Alb-Donau-Kreis heute erstmalig den Grenzwert von 500 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Sollte der Inzidenzwert am Samstag weiterhin über 500 liegen, treten ab Sonntag, 16. Januar, ebenfalls nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr für Ungeimpfte und nicht von Covid-19 genesene Menschen im Alb-Donau-Kreis in Kraft. (AZ)

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