Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer fordert die Ulmer Grünen-Fraktion eine Umsetzung auch für ihre Stadt. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD) pocht sie darauf, die Gestaltung einer Steuer für Einwegverpackungen in der Gastronomie in Ulm zu entwickeln und diese Steuer einzuführen.
Die Grünen-Fraktion verweist zugleich auf ihren Antrag vom Juni 2023. Die Gründe damals wie heute: Vermeidung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum, Anreiz für die Nutzung von Mehrwegsystemen sowie Kostenübertragung für die Müllentsorgung auf die Verursacher.
In der damaligen Antwort sei eine Prüfung zugesichert worden, wenn eine Urteilsbegründung und praktische Erfahrungen zur Umsetzung in Tübingen vorliegen. „Das Gerichtsurteil liegt nun vor, und die Erfahrungen aus Tübingen sollten ebenfalls verfügbar sein“, so die Fraktion.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die Stadt Tübingen auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben darf. Es wies eine Verfassungsbeschwerde zurück.
Ulms OB Ansbacher sagte vergangene Woche auf Anfrage unserer Redaktion: Die Entscheidung vor dem obersten deutschen Gericht als einen „Wendepunkt“ mit „Signalwirkung“, äußerte aber gleichzeitig auch Bedenken: „Ob der hohe Verwaltungsaufwand für die Erhebung und Durchsetzung einer solchen Steuer im Verhältnis zur beabsichtigten Wirkung steht, ist strittig. Die Einführung einer Steuer zu Lenkungszwecken sollte zudem unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus immer das letzte Mittel sein.“ Bei der Stadt Neu-Ulm ist derzeit nicht geplant, das Thema auf die Agenda zu nehmen. (AZ/krom)
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