Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig gekippt. Das heißt, Kommunen müssen nun, wenn sie das wollen, ein eigenes Alkoholverbot verhängen. Dies darf jedoch nicht mehr flächendeckend ausgesprochen werden, sondern nur noch auf bestimmte öffentliche Plätze begrenzt.
Ingolstadt/Neuburg