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Bergheim-Attenfeld: Anwohnerin stört sich am Spielplatz in Attenfeld

Bergheim-Attenfeld

Anwohnerin stört sich am Spielplatz in Attenfeld

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    Die Gerichte in Deutschland sind sich einig: Kinderlärm steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar.
    Die Gerichte in Deutschland sind sich einig: Kinderlärm steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar. Foto: Richard Lechner (Symbolfoto)

    Eine Anwohnerin des Spielplatzes in Attenfeld möchte, dass die Gemeinde zwischen ihrem Grundstück und dem Spielplatz eine Wand aufstellt, damit der Geräuschpegel der spielenden Kinder abgedämpft wird. Offenbar, so die Kritik der Anwohnerin, werden die Öffnungszeiten des Spielplatzes nicht immer eingehalten.

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