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Neuburg: "Sie Königin, er Sklave": So kam es zum Urteil für die Bluttat in Bittenbrunn

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"Sie Königin, er Sklave": So kam es zum Urteil für die Bluttat in Bittenbrunn

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    Die Angeklagte, die in Bittenbrunn ihren Ex-Freund erstochen hat, verbarg ihr Gesicht kurz vor der Urteilsverkündung hinter einer Mappe.
    Die Angeklagte, die in Bittenbrunn ihren Ex-Freund erstochen hat, verbarg ihr Gesicht kurz vor der Urteilsverkündung hinter einer Mappe. Foto: Luzia Grasser
    In der Neuburger Eulatalstraße im Stadtteil Bittenbrunn hat es am vergangenen Montag ein Tötungsdelikt gegeben. Eine 29-Jährige soll einen 41-jährigen Mann in dessen Wohnung erstochen haben.
    In der Neuburger Eulatalstraße im Stadtteil Bittenbrunn hat es am vergangenen Montag ein Tötungsdelikt gegeben. Eine 29-Jährige soll einen 41-jährigen Mann in dessen Wohnung erstochen haben. Foto: Marcel Rother

    Reglos hört die Angeklagte die Worte des Vorsitzenden Richters Konrad Kliegl: „Sechs Jahre und sechs Monate Haft.“ Es ist die Strafe für eine Tat, die im vergangenen Jahr, einen Tag vor Weihnachten, den Neuburger Ortsteil Bittenbrunn erschüttert hatte. Eine damals 29-Jährige – die Angeklagte – hatte mitten in der Nacht in der gemeinsamen Wohnung in der Eulatalstraße ihren Ex-Freund erstochen. Zwei Mal hatte sie ihm ein Messer in den Körper gerammt, „binnen weniger Minuten sei der Mann verblutet, so Kliegl. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss die Frau aber wohl nicht mehr lange ins Gefängnis. Bereits ab März – dann wäre sie einschließlich der Untersuchungshaft 15 Monate in Haft gewesen – könnte sie mit ihrer zweijährigen Drogentherapie beginnen. Der Rest der Strafe könnte zur Bewährung ausgesetzt werden.

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