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Neuburg
26.02.2020

Das sagen Ärzte und Hospizbegleiter zum Sterbehilfe-Urteil

Bisher hat der umstrittene Paragraf 217 des Strafgesetzbuches eine assistierte Sterbehilfe nahezu verhindert.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolfoto)

Plus Das Bundesverfassungsgericht kippt den Paragrafen 217. Wir haben bei Medizinern und Hospizbegleitern aus der Region nachgefragt: Wie reagieren sie auf das Urteil?

Die letzte Hoffnung zweier Patientinnen, beide schwerstkrank, ist Anton Wohlfart. Der Ehekirchener Hausarzt ist ein großer Befürworter der Sterbehilfe und soll den beiden Frauen Medikamente verschreiben, damit sie ihr Leid beenden können. Doch er lehnt schweren Herzens ab, zu unsicher ist ihm die rechtliche Lage, zu groß die Gefahr, dafür ins Gefängnis zu müssen.

Schuld daran war der umstrittene Paragraf 217 des Strafgesetzbuches. 2015 wurde er verabschiedet und verbietet die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Geschäftsmäßig beschreibt kein finanzielles Interesse, sondern lediglich wiederholte Hilfen. Mediziner Wohlfart ist verärgert: „Der Paragraf wurde unter dem Druck der großen Kirchen zusammengeschustert und war nichts anderes als ein Sterbehilfeverhinderungsgesetz.“ War – denn am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Paragrafen gekippt und damit den Weg für assistierten Suizid freigemacht. Das bedeutet, dass Ärzte Medikamente, die zum Tod führen, verschreiben und bereitstellen dürfen. Nehmen muss sie allerdings der Patient selbst.

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