Ab diesem Mittwoch hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten – sofern keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 15. März. Doch schon lange bevor die Bundesregierung diese Pflicht eingeführt hat, arbeiteten im Landkreis viele Menschen von zuhause aus. Dabei sind die Erfahrungen sehr unterschiedlich. Während sich die einen in ihr Büro zurück wünschen, freuen sich die anderen über die Ruhe zuhause.
Neuburg-Schrobenhausen