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Ingolstadt
11.01.2021

Inzidenzwert 200 überschritten: Das sind die Folgen für Ingolstadt

In Ingolstadt ist der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 200 gestiegen.
Foto: Benedikt Siegert (Symbolbild)

Plus In Ingolstadt und dem Landkreis Donau-Ries greift die Regel der Bewegungseinschränkung. Ein Radius von 15 Kilometern darf nur mit triftigem Grund verlassen werden. Wer kontrolliert und was weiterhin erlaubt ist.

Wer auf der Corona-Karte einen Blick auf Bayern wirft, findet seit dem Wochenende wieder mehrere Landkreise und kreisfreie Städte in dunklem Rot markiert. Dunkelrot, das heißt einen Inzidenzwert über 200. Und dunkelrot bedeutet seit Montag auch: Bewegungseinschränkung.

Seit dem gestrigen Montag gelten im Freistaat die verschärften Coronaregeln. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 dürfen die Menschen, die in diesen sogenannten Hotspots leben, einen Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Insgesamt sind seit Montag 28 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern betroffen. Darunter auch Ingolstadt und der Landkreis Donau-Ries.

Das Gesundheitsamt in Ingolstadt meldete am Montag einen Wert von über 203,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (Quelle LGL Bayern). Die Pressestelle der Polizeiinspektion Ingolstadt war dementsprechend am Montag ein gefragter Ansprechpartner. „Es geht bei dieser Regelung besonders darum, touristische Tagesausflüge zu unterbinden“, sagte Pressesprecher Karl Höpfl auf Nachfrage unserer Redaktion. Freizeitaktivitäten, wie Spaziergänge und Ausflüge, gelten nach der Regelung ausdrücklich nicht als triftiger Grund.

In einer Pressemitteilung der Stadt Ingolstadt heißt es dazu: „(...) begründet die in der 11. BayIfSMV geregelte Ausnahme für „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ (§ 2 Satz 2 Nr. 10) ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius – dies fällt in den Bereich der „touristischen Ausflüge“. Dies bedeutet im Ergebnis, dass das Verlassen des 15-Kilometer-Radius für jedwede Freizeitaktivität nicht erlaubt ist.“

Fahrten zum Arbeitsplatz sind weiterhin erlaubt

Dagegen dürfen die Ingolstädter weiterhin normal zur Arbeitsstelle fahren oder auch Personen nach dem Umgangsrecht besuchen – unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen. „Wir werden uns nicht an die Stadtgrenze stellen und kontrollieren“, sagt Höpfl. Es seien auch keine Aufstockungen im Personal angeordnet, um größere Präsenz zu zeigen.

Fakt ist allerdings: Wird man als Ingolstädter in den kommenden Tagen beispielsweise im Altmühltal angetroffen, muss man sich erklären. Liegt kein triftiger Grund vor, ist mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 500 Euro zu rechnen. „Wenn wir feststellen, dass es sich an bestimmten Parkplätzen häuft, dass Autos aus sogenannten Hotspots kommen und parken, werden wir natürlich kontrollieren.“ Dabei kann die Polizei natürlich nicht nach Nummernschildern gehen. Sie dienen aber als Orientierung. Letztlich wird dann die Meldeadresse kontrolliert.

Karte zeigt, welche Umlandgemeinden noch erreichbar sind

Unter www.ingolstadt.de/radius können die Ingolstädter auf einer Karte mittels Zoomfunktion sehen, welche Umlandgemeinden innerhalb des Radius liegen und damit auch für Freizeitaktivitäten wie Spazieren gehen zugänglich sind.

Bis die Bewegungseinschränkung wieder aufgehoben wird, muss der Landkreis oder die kreisfreie Stadt mindestens sieben Tage unter dem Wert von 200 bleiben. „Das ist keine einfache Materie und so noch nie da gewesen“, sagt Höpfl. Sein Appell lautet daher: „Nicht nach den einzelnen Schlupflöchern dieser Regelung suchen, sondern sich daran halten.“ Im Vorfeld war häufig darüber diskutiert worden, ob Einkaufen als dringender Grund gilt oder nicht. „Ich denke, jeder findet die Läden zur täglichen Versorgung im Umkreis von 15 Kilometern“, sagte der Polizeisprecher dazu. In der Verordnung der Staatsregierung sei Einkaufen nicht explizit genannt.

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