Missbrauchsprozess am Landgericht: Angeklagter schuldig
Plus Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten in Ingolstadt überzeugende Plädoyers in einem schwierigen Fall. Verurteilt der Richter den 46-Jährigen, der seine Stieftochter sexuell missbraucht haben soll, am Ende zu einer Haftstrafe?
Im Missbrauchsprozess um einen 46-Jährigen, der ein heute 15-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mehrmals schwer sexuell missbraucht haben soll, blieb es spannend und dramatisch bis zum Schluss. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hielten vor der Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts überzeugende Plädoyers, bevor der Vorsitzende Richter schließlich sein Urteil sprach.
Die Beweisführung gestaltete sich während des ganzen Verfahrens schwierig. Es gibt keine DNA- oder sonstigen Spuren und auch keine unmittelbaren Zeugen. So drehte sich das Verfahren vor allem um die Glaubhaftigkeit der Aussagen des mutmaßlichen Opfers. Und darauf konzentrierte sich auch Staatsanwalt Jochen Metz in seinen Ausführungen. Strukturiert fasste er noch einmal alles zusammen, was die Glaubwürdigkeitsgutachterin zweimal vor Gericht dargelegt hatte, und kam somit ebenfalls zu dem Schluss, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass das, was das Mädchen geschildert habe, nicht passiert sei. Die 15-Jährige hatte im Zeugenstand erzählt, dass ihr damaliger Stiefvater sich 2016/2017 sowohl im Campingurlaub als auch in ihrem Kinderzimmer mehrmals über sie hergemacht habe. Die Vorwürfe reichten von Berührungen bis hin zur Vergewaltigung. Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten.
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