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Ingolstadt
07.01.2021

Nach Vergleich: Klinikum Ingolstadt erhält 2,3 Millionen Euro

Die Ingolstädter Klinikumsaffäre ist juristisch mit einem Vergleich beendet worden: Die Erben des ehemaligen Geschäftsführers Heribert Fastenmeier sowie Ingolstadts Ex-Ob Alfred Lehmann und ein Bauträger zahlen 2,15 Millionen Euro Schadenersatz an das Klinikum.
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Die Ingolstädter Klinikumsaffäre ist juristisch mit einem Vergleich beendet worden: Die Erben des ehemaligen Geschäftsführers Heribert Fastenmeier sowie Ingolstadts Ex-Ob Alfred Lehmann und ein Bauträger zahlen 2,15 Millionen Euro Schadenersatz an das Klinikum.
Foto: Luzia Grasser

Plus Vor Gericht haben die Erben des ehemaligen Klinikum-Geschäftsführers und Ingolstadts Ex-OB einen Vergleich mit dem Klinikum Ingolstadt geschlossen. Sie und weitere Beschuldigte zahlen Schadenersatz in Höhe von 2,3 Millionen Euro.

Vor mittlerweile fünf Jahren ist die Ingolstädter Klinikum-Affäre ins Rollen gekommen. Der Ombudsmann des Klinikums hatte damals einen anonymen Hinweis erhalten, dass es bei der Vergabe von Aufträgen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. In den darauffolgenden Jahren folgten der Suizid des Klinikum-Geschäftsführers Heribert Fastenmeier und die Verurteilung des ehemaligen Ingolstädter Oberbürgermeisters Alfred Lehmann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Die Affäre ums Klinikum in Ingolstadt ist juristisch abgeschlossen

Nach einem halben Jahrzehnt ist die Affäre juristisch komplett abgeschlossen: Vor dem Landgericht Ingolstadt haben sich die Erben des verstorbenen Klinikum-Geschäftsführers Heribert Fastenmeier, Ingolstadts Ex-OB Alfred Lehmann, ein Bauträger sowie das Klinikum Ingolstadt und der Krankenhauszweckverband auf einen Vergleich geeinigt. Dabei wird das Klinikum Schadenersatzzahlungen in Höhe von 2,15 Millionen Euro erhalten. Im Rahmen der gesamten Affäre mit zahlreichen Beschuldigten sind bislang bereits rund 150.000 Euro als Schadenskompensation geflossen. Das teilt das Klinikum mit.

Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann hat sich bestechen lassen. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.
Foto: Luzia Grasser

Ohne Vergleich wäre es zu einem Zivilprozess am Landgericht Ingolstadt gekommen

Ohne Vergleich wäre es wahrscheinlich zu einem langwierigen Zivilprozess gekommen. Denn das Gericht hätte sich zumindest im Fall Fastenmeier nicht bereits auf das Urteil aus einem Strafprozess berufen können. Die gesamte Klinikumsaffäre wäre vermutlich in einem öffentlichen Prozess aufgerollt worden. Dem Vergleich war eine Mediation vorangegangen, die von Landgerichtspräsidentin Elisabeth Kurzweil geleitet worden war. „Es handelt sich aus Sicht aller Seiten um eine umfassende und endgültige Beilegung aller Konflikte (auch der laufenden Gerichtsverfahren)“, heißt es in einer Mitteilung des Klinikums.

Zunächst war im Korruptionsskandal gegen Heribert Fastenmeier ermittelt worden. In der Anklage, die die Staatsanwaltschaft Ingolstadt im November 2017 erhoben hatte, warf sie dem Krankenhaus-Manager unter anderem Untreue in 99 Fällen vor. Er soll unter anderem Verwandten Jobs in einem der größten bayerischen Krankenhäuser zugeschanzt haben. Zu einem Strafprozess gegen Fastenmeier ist es aber nie gekommen. Der damals 63-Jährige hatte sich kurz nach Weihnachten 2017 in der Untersuchungshaft in Gablingen das Leben genommen.

Alfred Lehmann, ehemaliger Oberbürgermeister von Ingolstadt, spielte eine wichtige Rolle in der Klinikumsaffäre

Fastenmeier war zwar eine Schlüsselfigur in der Affäre, diese aber hatte weite Kreise bis in die Ingolstädter Stadtpolitik gezogen. Gegen 16 Beschuldigte war ermittelt worden. Die Betroffenen haben entweder Strafbefehle akzeptiert oder das Verfahren wurde eingestellt. Nur gegen Alfred Lehmann ist es zu einem Strafprozess gekommen.

Er war nicht nur Oberbürgermeister, sondern in dieser Funktion auch gleichzeitig Vorsitzender des Krankenhauszweckverbands gewesen. Und genau in dieser Zeit wurde das Areal des alten Krankenhauses in der Innenstadt an einen Bauträger verkauft, von dem wiederum Lehmann später privat eine Wohnung gekauft hat. Dabei ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Landgericht Ingolstadt hat Lehmann im Oktober 2019 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme verurteilt.

Die außergerichtliche Einigung am Landgericht Ingolstadt wird auch von den beteiligten Versicherungen gebilligt

Der jetzt geschlossene Vergleich sei auch von den beteiligten Schadensversicherungen gebilligt, heißt es vonseiten des Klinikums. „Durch diese Einigung können weitere langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, und es wird der Rechtsfrieden für alle Beteiligten nach einer längeren Phase der rechtlichen Auseinandersetzungen wieder hergestellt“, teilt das Klinikum mit.

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