Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Gericht: Ins Gefängnis wegen eines Ladekabels

Gericht
29.11.2019

Ins Gefängnis wegen eines Ladekabels

Ein Mann hält sich zu nahe bei Kindern auf, obwohl er keinen Kontakt zu Minderjährigen haben darf. Auch wenn er diesen nicht gesucht hat, wird er dafür bestraft

Je länger Richter Gerhard Ebner aus dem Bundeszentralregister vorliest, desto klarer wird, warum der Angeklagte inzwischen mehr Zeit im Gefängnis als in Freiheit verbringt. Satte 26 Einträge stehen dort: Sechs Monate Gefängnis wegen Betrugs, vier Monate für Fahren ohne Fahrerlaubnis, sechs Monate dafür, unerlaubt Ausländer nach Deutschland geschleust zu haben. Doch dann gibt es einen Eintrag, der aus dem Rahmen fällt: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe unter anderem für den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.

Der Mann, der diesen langen und breiten Eintrag sein wenig stolzes Eigentum nennt, stand am Dienstag in Neuburg vor Gericht. Die Gefängnisstrafe für den Missbrauch hat der 55-Jährige längst verbüßt. Aber wirklich frei wird er nach dieser Tat wohl nie wieder sein. Denn an die Gefängnisstrafe fügt sich eine Weisung an: Er darf keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen, und Orte, an denen sie sich aufhalten, muss er meiden. Die Weisung gilt für ihn unbefristet, womöglich bis an sein Lebensende. Schon einmal hat er gegen sie verstoßen – ein Jahr und vier Monate Gefängnis waren die Strafe dafür. Jetzt warf ihm Staatsanwältin Miriam Hüller erneut vor, die Weisung missachtet zu haben: Im Februar und März soll er heuer Kontakt zu einem Dreijährigen und einem 15-Jährigen in seiner Nachbarschaft gehabt haben. Er wohnt in einer Obdachlosenunterkunft in Pfaffenhofen. Nicht nur Familien wohnen in seiner Gegend, dort liegt auch noch ein Spielplatz. „Lässt sich das nicht vermeiden?“, fragte Richter Gerhard Ebner.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.