Ins Gefängnis wegen eines Ladekabels
Ein Mann hält sich zu nahe bei Kindern auf, obwohl er keinen Kontakt zu Minderjährigen haben darf. Auch wenn er diesen nicht gesucht hat, wird er dafür bestraft
Je länger Richter Gerhard Ebner aus dem Bundeszentralregister vorliest, desto klarer wird, warum der Angeklagte inzwischen mehr Zeit im Gefängnis als in Freiheit verbringt. Satte 26 Einträge stehen dort: Sechs Monate Gefängnis wegen Betrugs, vier Monate für Fahren ohne Fahrerlaubnis, sechs Monate dafür, unerlaubt Ausländer nach Deutschland geschleust zu haben. Doch dann gibt es einen Eintrag, der aus dem Rahmen fällt: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe unter anderem für den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.
Der Mann, der diesen langen und breiten Eintrag sein wenig stolzes Eigentum nennt, stand am Dienstag in Neuburg vor Gericht. Die Gefängnisstrafe für den Missbrauch hat der 55-Jährige längst verbüßt. Aber wirklich frei wird er nach dieser Tat wohl nie wieder sein. Denn an die Gefängnisstrafe fügt sich eine Weisung an: Er darf keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen, und Orte, an denen sie sich aufhalten, muss er meiden. Die Weisung gilt für ihn unbefristet, womöglich bis an sein Lebensende. Schon einmal hat er gegen sie verstoßen – ein Jahr und vier Monate Gefängnis waren die Strafe dafür. Jetzt warf ihm Staatsanwältin Miriam Hüller erneut vor, die Weisung missachtet zu haben: Im Februar und März soll er heuer Kontakt zu einem Dreijährigen und einem 15-Jährigen in seiner Nachbarschaft gehabt haben. Er wohnt in einer Obdachlosenunterkunft in Pfaffenhofen. Nicht nur Familien wohnen in seiner Gegend, dort liegt auch noch ein Spielplatz. „Lässt sich das nicht vermeiden?“, fragte Richter Gerhard Ebner.
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