Etwas nicht zu tun, sich einem Wunsch oder Befehl zu entziehen, hat im Alltag nur selten schwere Konsequenzen. Bei der Bundeswehr ist Gehorsamsverweigerung allerdings ein ernst zu nehmendes Vergehen, das nicht selten mit einer Gefängnisstrafe belegt wird. Vor dem Neuburger Amtsgericht muss sich deshalb ein 26-jähriger Mann aus dem Landkreis Eichstätt verantworten.
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