Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Erörterungstermin: „Kleine Paar“: Burgheim zieht notfalls vor Gericht

Erörterungstermin
11.12.2019

„Kleine Paar“: Burgheim zieht notfalls vor Gericht

Behörden und Kommunen tauschen sich über umstrittenes Überschwemmungsgebiet aus. Bürgermeister Michael Böhm kritisiert die Datenlage und kündigt juristische Schritte an

Die Kontroverse um das Überschwemmungsgebiet „Kleine Paar“ schwelt seit Jahren zwischen Kommunen, Anliegern, Verbänden und Behörden. Am Dienstag trafen sich zum Erörterungstermin in Neuburg Vertreter des Landratsamtes, des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt, des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF) Pfaffenhofen, des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), der Gemeinden Burgheim, Oberhausen und Rennertshofen sowie Grundeigentümer, um Fragen zu klären. Die Antworten haben Burgheims Bürgermeister Michael Böhm nicht zufrieden gestellt. Die Marktgemeinde prüfe nun juristische Schritte, kündigte er an.

Vor allem auf die Entwicklung seiner Gemeinde hat die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets massive Auswirkungen. Maßgeblich, so die Argumentation der Behörden, für dessen Festsetzung zum Erhalt von Rückhalteflächen und Hochwasserschutz sind die gesetzlichen Bestimmungen: das Wasserhaushaltsgesetz (Paragraf 76, Absatz 2) und das Bayerische Wassergesetz (Art. 46 Abs. 1 Satz 1). Als Risikogebiete gelten Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100). Zuständig dafür seien die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden, so Landratsamtssprecherin Sabine Gooss. Die fachliche Ermittlung des festzusetzenden Überschwemmungsgebiets obliegt dem Wasserwirtschaftsamt. Im konkreten Fall hat die Ingolstädter Behörde mittels eines statistischen Modells im Einzugsgebiet der Kleinen Paar Flächen bestimmt und kartiert, die bei einem HQ100 voraussichtlich überschwemmt werden. Dazu wurde per Laser-Scan aus der Luft die Oberfläche abgetastet, die Bodennutzung entstammt dem Grundstückskataster. Zusammen mit den Abflusswerten wurden alle diesen Daten über die Topografie gelegt und kartiert. Für das Verwaltungsverfahren, also die rechtliche Umsetzung, ist das Landratsamt in Neuburg zuständig.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.