„Kleine Paar“: Burgheim zieht notfalls vor Gericht
Behörden und Kommunen tauschen sich über umstrittenes Überschwemmungsgebiet aus. Bürgermeister Michael Böhm kritisiert die Datenlage und kündigt juristische Schritte an
Die Kontroverse um das Überschwemmungsgebiet „Kleine Paar“ schwelt seit Jahren zwischen Kommunen, Anliegern, Verbänden und Behörden. Am Dienstag trafen sich zum Erörterungstermin in Neuburg Vertreter des Landratsamtes, des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt, des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF) Pfaffenhofen, des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), der Gemeinden Burgheim, Oberhausen und Rennertshofen sowie Grundeigentümer, um Fragen zu klären. Die Antworten haben Burgheims Bürgermeister Michael Böhm nicht zufrieden gestellt. Die Marktgemeinde prüfe nun juristische Schritte, kündigte er an.
Vor allem auf die Entwicklung seiner Gemeinde hat die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets massive Auswirkungen. Maßgeblich, so die Argumentation der Behörden, für dessen Festsetzung zum Erhalt von Rückhalteflächen und Hochwasserschutz sind die gesetzlichen Bestimmungen: das Wasserhaushaltsgesetz (Paragraf 76, Absatz 2) und das Bayerische Wassergesetz (Art. 46 Abs. 1 Satz 1). Als Risikogebiete gelten Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100). Zuständig dafür seien die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden, so Landratsamtssprecherin Sabine Gooss. Die fachliche Ermittlung des festzusetzenden Überschwemmungsgebiets obliegt dem Wasserwirtschaftsamt. Im konkreten Fall hat die Ingolstädter Behörde mittels eines statistischen Modells im Einzugsgebiet der Kleinen Paar Flächen bestimmt und kartiert, die bei einem HQ100 voraussichtlich überschwemmt werden. Dazu wurde per Laser-Scan aus der Luft die Oberfläche abgetastet, die Bodennutzung entstammt dem Grundstückskataster. Zusammen mit den Abflusswerten wurden alle diesen Daten über die Topografie gelegt und kartiert. Für das Verwaltungsverfahren, also die rechtliche Umsetzung, ist das Landratsamt in Neuburg zuständig.
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