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Klingsmooser Wehr muss sich gedulden

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Klingsmooser Wehr muss sich gedulden

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    Solarmodule auf den Dächern des Rathauses (links) und der Schule liefern bald Sonnenenergie für die Königsmoser Bürger. Foto: Uwe Kühne
    Solarmodule auf den Dächern des Rathauses (links) und der Schule liefern bald Sonnenenergie für die Königsmoser Bürger. Foto: Uwe Kühne Foto: Uwe Kühne

    Da das Kleinste, ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) mit einem zulässigen und maximalen Gesamtgewicht von 6,3 Tonnen, keine Zusatzausrüstung zulässt, liebäugelt die Wehr mit einem Staffellöschfahrzeug (St.LF 10). Dieser Kleinlaster bringt es auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 und hat ein maximales Gesamtgewicht von mehr als acht Tonnen. Folglich sind Zusatzausrüstungen und auch das Anlegen des Atemschutzes während der Fahrt zulässig. Knackpunkt ist der Beschaffungspreis, der beim TSF-W bei 86 000 und beim St.LF 10 bei 116 500 Euro liegt. Nach Abzug der Zuschüsse würden auf die Gemeinde 58 000 bzw. 79 500 Euro zukommen. Bürgermeister Heinrich Seißler meinte, dass das St.LF 10 für die Zukunft notwendig sei. Gemeinderat Karl Klink, Kommandant der Untermaxfelder Wehr, gab zu bedenken, dass für den Atemschutz hoher Personaleinsatz erforderlich sei, der ständig in Übung gehalten werden müsse. Gegenseitige Unterstützung der Wehren sei sowieso erforderlich und mache Sinn. In Anbetracht der Kosten für das Lichtenauer Fahrzeug forderte er eine genaue Kostenaufstellung samt Zusatzausrüstung für beide Fahrzeuge. Reiner Huber meinte, dass man in Zukunft nur noch zwei Wehren, deren Fahrzeuge man ausrüsten könne, brauchen werde. Er schlug eine Grundsatzdiskussion über die Zahl der Feuerwehren in der Gemeinde vor, um Geld zu sparen. "Die vier Kommandanten sollen sich zusammensetzen und ein Konzept für Einsatz und Ausrüstung der Wehren festlegen und Schwerpunkte bilden, um sich gegenseitig zu unterstützen", meinte Otto Martin. Gemeinderat Markus Appel, Kommandant der Klingsmooser Wehr, stellte fest, dass das kleinere Fahrzeug zwar das günstigste sei, aber am Limit der Ausrüstung stehe. Das St.LF 10 sei daher besser geeignet. Da die Gemeinderäte mehrheitlich für eine Kostenermittlung für beide Fahrzeuge samt Ausrüstung waren, wurde die Entscheidung bis zur Vorlage der Kostenaufstellung vertagt.

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