Wenn der eine Nachbar einen Meter aufschütten darf, um das abfallende Gelände auszugleichen, und der daneben liegende Nachbar eineinhalb Meter abgraben darf, entsteht dann eine zweieinhalb Meter hohe Mauer an der Grundstücksgrenze? Rein rechnerisch schon. Und genau das sollte auf dem „Bergfeld“ in Treidelheim verhindert werden. Als knifflig erwies sich der Bebauungsplan in dem Rennertshofener Ortsteil.
Neuburg