Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Ab Montag können sich Betroffene die Masken in ihrer Kommune abholen. Als Nachweis ist ein Schreiben der Pflegekasse zwingend notwendig. Wo und wie die Verteilung im einzelnen läuft.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen in der Corona-Pandemie FFP2-Schutzmasken bzw. gleichwertige Masken zur Verfügung. Neben FFP2-Masken sind auch Masken mit den Kennungen KN95 und N95 zulässig. Sie besitzen eine vergleichbare Schutzwirkung.
Diese werden ab dem kommenden Montag, 25. Januar, über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen kostenfrei an die Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, ausgegeben.
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