Weil sie sich in einem Lehrbetrieb für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung in Frontenhausen an einer Mitauszubildenden vergangen haben, hat das Landgericht Landshut gestern zwei junge Männer aus Schwalbach und Hohenwart zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Jugendkammer unter Vorsitzendem Richter Andreas Wiedemann sah einen schweren sexuellen Missbrauch an einer widerstandsunfähigen Person in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach der Beweisaufnahme als erwiesen an und verurteilte den 26-jährigen Peter P.* zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Der 25-jährige Klaus K.* erhielt nach dem Jugendstrafrecht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Landshut/Neuburg