
Schmerzpatient baut zur Therapie Marihuana an


Gericht schickt ihn dafür ins Gefängnis.
Selbstmedikation eines Schmerzpatienten mit Marihuana aus Eigenanbau, oder kalkulierter, gewinnbringender Drogenhandel? Vor dieser Frage stand gestern das Schöffengericht am Amtsgericht Neuburg bei der Beurteilung eines 54-jährigen Angeklagten. Allerdings gab die Gesetzgebung von vorneherein eine eindeutige Richtlinie vor: „Sie sind unter ärztlicher Therapie. Das ist der legale Weg“, erklärte Vorsitzende Richterin Celina Nappenbach an den Beschuldigten gewandt. „Das Gericht kann Ihnen keinen illegalen Weg eröffnen. Hier liegt kein entschuldigender Notstand vor. Sie müssen sich an geltendes Recht halten.“
Auf der Anklagebank saß ein Mann aus einer Landkreisgemeinde, in dessen Wohnung 34 Marihuana-Pflanzen gefunden worden waren, rund 100 Gramm Marihuana mit Wirkstoffen zwischen elf und 18 Prozent, Cannabis-Samen, 100 Portionstütchen und eine komplette Aufzucht-Anlage. Der schwer angeschlagene Mann machte Eigenbedarf geltend.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. (Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Irgendwie habe ich den Eindruck, die Richterin hat die Grundrechte nicht ernst genommen, überhaupt nicht im Blick?! Unvorstellbar! Aber "Das Gericht setzte im Urteil ein klares Zeichen." - die Grundrechte zu mißachten?
Da hat ein Mann alles erdenklich Schlechte an Krankheiten, davon einen Großteil, auf das Cannabis anspricht.
Da sind die Ärzte ratlos und könnten ihm nicht helfen, aber „Sie sind unter ärztlicher Therapie. Das ist der legale Weg“ Wie bitte?
Soll er also denselben Weg wie Robert Strauss, Augsburg, gehen, dem die Polizei die rettende Medizin nahm und der daraufhin an den Folgen verstarb?
Ich wünsche niemanden etwas Schlechtes, aber ich wünsche der Richterin, einmal das durchzumachen, was Ihr Angeklagter jeden Tag erlebt, möglichst mit den rettenden Hanfpflanzen unerreichbar vor ihrem Fenster, jeden Tag.
Ich finde immer noch nicht die richtigen Worte.