Weil das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern rückläufig sei, müssten die Tiere nicht mehr dauerhaft im Stall gehalten werden, heißt es in der Begründung. Nichtsdestotrotz gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. Dazu gehören zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion der Hände und Schuhe.
Neuburg-Schrobenhausen