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Neuburg-Schrobenhausen: Geflügelpest: Stallpflicht auch im Raum Neuburg aufgehoben

Neuburg-Schrobenhausen

Geflügelpest: Stallpflicht auch im Raum Neuburg aufgehoben

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    Die Hühner im Kreis dürfen wieder auf die frische Wiese.
    Die Hühner im Kreis dürfen wieder auf die frische Wiese. Foto: Christoph Lotter (Symbolfoto)

    Weil das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern rückläufig sei, müssten die Tiere nicht mehr dauerhaft im Stall gehalten werden, heißt es in der Begründung. Nichtsdestotrotz gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. Dazu gehören zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion der Hände und Schuhe.

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