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Neuburg-Schrobenhausen
21.01.2021

Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Wer sich um eine pflegebedürftige Person kümmert, bekommt ab Montag drei kostenlose FFP2-Masken von seiner Kommune. 
Foto: Ralf Lienert

Ab Montag können sich Betroffene die Masken in ihrer Kommune abholen. Als Nachweis ist ein Schreiben der Pflegekasse zwingend notwendig. Wo und wie die Verteilung im einzelnen läuft.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen in der Corona-Pandemie FFP2-Schutzmasken bzw. gleichwertige Masken zur Verfügung. Neben FFP2-Masken sind auch Masken mit den Kennungen KN95 und N95 zulässig. Sie besitzen eine vergleichbare Schutzwirkung.

Diese werden ab dem kommenden Montag, 25. Januar, über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen kostenfrei an die Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, ausgegeben.

Die einzelnen Stadt- und Gemeindeverwaltungen regeln die Ausgabe der Schutzmasken jeweils individuell. Jede Hauptpflegeperson erhält drei Schutzmasken. Als Nachweis muss ein Schreiben der Pflegekasse vorgezeigt werden, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht.

Und so organisieren die einzelnen Kommunen die Verteilung der Masken:

  • Burgheim: Ab Montag werden die Masken im Rathaus zu den Öffnungszeiten ausgegeben. Damit die Abgabe möglichst kontaktfrei läuft, wird dazu das Fenster neben der Eingangstüre genutzt. Ein Schild wird darauf hinweisen.
  • Ehekirchen: In Ehekirchen gibt es zwei Wege, um an die Masken zu kommen. Wer ins Rathaus kommt, erhält die Masken ab Montag im Erdgeschoss an der Kasse ausgehändigt. Wer die Masken lieber zugeschickt haben möchte, soll eine Mail (gemeinde@ehekirchen.de) oder einen Brief (Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen) mit dem Pflegenachweis an die Gemeindeverwaltung schicken.
  • Karlshuld: Ab Montag können pflegende Angehörige bei der Gemeindeverwaltung anrufen und einen Termin für die Abholung vereinbaren. Telefon: 08454/9493-0.
  • Königsmoos: Die Masken werden nach telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus ausgegeben. Telefon 08433/9409-0.
  • Neuburg: Ab Montag können betroffene Personen aus Neuburg die Masken im Bücherturm abholen, und zwar montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr. Bei der Abholung muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Stadtverwaltung betont, dass das Angebot über mehrere Wochen aufrechterhalten wird, weshalb es nicht notwendig ist, sofort an den ersten Tagen zu erscheinen. Vor Ort ist die Ausgabe ausgeschildert.
  • Oberhausen: In Oberhausen gibt es zwei Ausgabestellen für die Masken. Im Rathaus werden sie nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 08431/6794-0) zu den regulären Öffnungszeiten ausgegeben. Im Seniorenbüro können die Masken ohne Termin abgeholt werden. Die Öffnungszeiten sind Montag von 14 bis 18 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
  • Rennertshofen: Auch in Rennertshofen gibt es die kostenlosen Masken ab Montag im Rathaus nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 08434/9407-0.
  • Rohrenfels und Bergheim: Die Masken können ab Montag in der VG Neuburg in Kreut zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Ein Termin ist nicht notwendig.
  • Weichering: In Weichering sollen die betroffenen Personen eine Kopie ihres Pflegebescheids in den Briefkasten am Rathaus werfen oder ihn per Mail (info@weichering.de) an die Verwaltung schicken. Der Gemeindediener fährt die Masken dann aus.

Neben den kostenlosen Masken für pflegende Angehörige stellt der Freistaat Bayern auch rund 2,5 Millionen FFP2-Masken für Bedürftige zur Verfügung. Diese wurden bzw. werden dieser Tage vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen an über 15-jährige Leistungsberechtigte per Post verschickt. Im Landkreis sind das etwa 2000 Personen, darunter fallen Empfänger von Grundsicherungsleistungen, wie Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Obdachlose. (nr/clst)

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